Unterschriften von 250.982 Türingern
Die Thüringer CDU gibt ihren Widerstand gegen die Direkte Demokratie auf
Die Thüringer CDU gibt ihren Widerstand gegen die Direkte Demokratie auf
Die Landesregierung stimmt am Freitag den Forderungen des Volksbegehrens für „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ zu und wird ihre Änderungen an der Thüringer Kommunalordnung zurücknehmen. Damit wird das Gesetzt, welches letztes Jahr von über 250.000 Thüringern unterzeichnet wurde, in Kraft treten.
Damit scheitert der Versuch von Dieter Althaus und der CDU-Landesregierung, die Mitbestimmung der Menschen im Freistaat zu verhindern. Die CDU-Mehrheit im Landtag änderte vor wenigen Monaten die gesetzliche Grundlage des Volksbegehrens und führte dabei die so genannte „Amtsstubensammlung“ ein. So sollte den Organisatoren von Bürgerbegehren die Möglichkeit genommen werden, für ihre Ziele auf der Straße Unterschriften zu sammeln. Weiter wäre im Falle eines erfolgreichen Volksentscheids eine in sich widersprüchliche Kommunalordnung entstanden.
Im Landkreis Greiz sammelten die Volksbegehren-Organisatoren um Frank Lux (DIE LINKE) und Thomas Liehr (SPD) zusammen mit einem großen Bündnis aus SPD, LINKE, BIZ, Gewerkschaften, Kirchen, Jusos und vielen engagierten Menschen insgesamt 12.166 Unterschriften.
„Wir haben mit vereinten Kräften und Entschlossenheit bewiesen, dass sich der Glaube an ein Ziel und persönliches Engagement lohnen. Der Erfolg des Volksbegehrens zeigt deutlich, dass Änderungen immer möglich sind, vorausgesetzt dass Resignation keine Option darstellt.“, freut sich Thomas Liehr (SPD).
Frank Lux (DIE LINKE) ergänzt: „Nun müssen auch die Abgeordneten Horst Krause (CDU) und Volker Emde (CDU) begreifen, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat regieren.“
Das künftige Gesetz über Bürgerbgehren in Kommunen senkt die Quoren deutlich. Damit sich ein Stadt- oder Gemeinderat mit einem Antrag befassen muss, sind dann Unterschriften von einem Prozent der Bevölkerung bzw. maximal 300 Stück nötig.
Bei Bürgerbegehren sind es sieben Prozent (maximal 7.000 Unterschriften) bei freier Sammlung und sechs Prozent bei Sammlung in Amtsstuben, bei Bürgerentscheiden in Orten bis 10.000 Einwohner 20 Prozent, bis 50.000 Einwohner 15 Prozent, ab 50.000 Einwohner 10 Prozent. Weiter wird das Mindestalter der "Stimmberechtigten" auf 14 Jahre gesenkt und selbst Menschen ohne deutschen Pass können sich beteiligen, vorausgesetzt sie wohnen seit mindestens drei Monaten in ihrem Ort.
Zusätzlich wurde der Katalog der Themen, über welche die Bürgerinnen und Bürger entscheiden dürfen, stark erweitert.
Nach dem Erfolg des Volksbegehrens „Mehr Demokratie“ gibt es aber kaum Verschnaufpause für die Gruppe der Organisatoren und Sammler: Das zweite Volksbegehren „Für eine bessere Familienpolitik in Thüringen“ startet bereits am 1. Mai 2009.
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