Die Folgen der Finanzkrise sind mittlerweile auch auf dem Arbeitsmarkt in unserem Wahlkreis spürbar. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Gerhard Botz appelliert deshalb eindringlich an die Unternehmer in seinem Wahlkreis, das Instrument der Kurzarbeit zu nutzen bevor auf Entlassungen zurückgegriffen wird.
Nach dem Ende der Krise werde sich das auszahlen. „Es muss alles getan werden, um Entlassungen zu vermeiden, zumal dann bei einem Ende der Krise der Fachkräftemangel noch gravierender zu Buche schlagen wird.“ Gerhard Botz betont, dass der Anspruch auf Kurzarbeitergeld nicht von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der Beschäftigten abhängt. „Egal ob Großbetrieb oder Handwerksbetrieb, Kurzarbeitergeld kann auch für nur einen Arbeitnehmer gezahlt werden.“
Im Gegensatz zu früher beinhaltet die neue Reglung große Vorteile. Die Agentur für Arbeit erstattet die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge sogar zu 100 Prozent übernommen werden. Auch Leiharbeiter sind in die Kurzarbeiterregelung einbezogen. Um für Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht jetzt der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als zehn Prozent. Die Bundesregierung hatte wesentlichen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld als Bestandteil des Konjunkturpakets II zugestimmt. „Unsere politische Zielstellung ist, die weitestgehende Aufrechterhaltung des Facharbeiterstammes während eines vorübergehenden konjunkturellen Abschwungs. Während die größeren Unternehmen in unserer Region recht sicher mit diesem Instrument arbeiten, kennen viele Inhaber kleinerer Unternehmen oft noch nicht die zurzeit geltenden Rahmenbedingungen.“
Arbeitgeberfragen zum Thema Kurzarbeitergeld sind über das Infotelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 01805 / 67 67 12 oder über die örtliche Agentur für Arbeit zu bekommen.