Taubert kritisiert CDU-Fraktion wegen Blockadehaltung bei Ladenöffnung

Veröffentlicht am 11.10.2012 in Soziales

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende, Heike Taubert (SPD), hat nach der Sitzung des Sozialausschusses im Thüringer Landtag die CDU-Fraktion scharf kritisiert. Taubert sagte: „Die CDU-Fraktion und ihr Vorsitzender Mike Mohring sind offenbar entscheidungsunfähig“.Grund ist die erneute Weigerung der CDU-Fraktion, über die Verordnung zum Ladenöffnungsgesetz abschließend zu beraten.

Heike Taubert sagte: „Die CDU betreibt Blockade zulasten der Beschäftigten und der Unternehmen im Freistaat. Seit Monaten liegt dem Ausschuss ein Vorschlag des Thüringer Sozialministeriums vor. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum die CDU keine Entscheidung treffen oder Alternativvorschläge machen kann. Die CDU-Fraktion und ihr Vorsitzender Mike Mohring sind offenbar entscheidungsunfähig. Eine weitere Arbeitsverweigerung der CDU auf Kosten der Beschäftigten und der Rechtssicherheit ist nicht mehr hinnehmbar.“
Die Thüringer Sozialministerin hatte den CDU-Fraktionsvorsitzenden Mohring vor der Sitzung des Ausschusses nochmals schriftlich um eine schnelle Lösung der offenen Fragen zur Verordnung gebeten und keine Reaktion erhalten.

Hintergrund:
21. Dezember 2011 hatte der Thüringer Landtag das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Darin wurden zusätzliche Bestimmungen zum besonderen Arbeitnehmerschutz eingefügt. Die Neuregelungen sehen unter anderem vor, dass Arbeitnehmer in Verkaufsstellen mindestens an zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden dürfen. Ausnahmen soll eine Verordnung des Thüringer Sozialministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialausschuss des Landtages regeln. Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass Arbeitnehmer in Verkaufsstellen nur an einem Samstag im Monat nicht beschäftigt werden dürfen, wenn sich deren Arbeitszeit wöchentlich auf höchstens fünf Tage verteilt oder sie in Verkaufsstellen mit fünf oder weniger Arbeitnehmern arbeiten. Das trifft auch auf leitende Angestellte zu, sofern sie zum reibungslosen Ablauf des Verkaufsstellenbetriebs notwendig sind.

 
 

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