SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx: Koalition wird Verbesserungen im Informationsfreiheitsgesetz vornehmen

Veröffentlicht am 07.12.2012 in Landtag

Auf Initiative der SPD-Fraktion haben sich die Koalitionsfraktionen auf Nachbesserungen beim Informationsfreiheitsgesetz verständigt. Darauf hat die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx, hingewiesen.
„Wir nehmen die Kritik ernst“, betonte die SPD-Politikerin, „man muss auch den Mut haben, Schwachpunkte zu korrigieren.“

So werde man die Regelfrist zur Bearbeitung von Anfragen wieder auf einen Monat begrenzen, wie es die SPD von vorneherein favorisiert hatte. Im Gesetzentwurf des Innenministers waren drei Monate vorgesehen. Zudem sollen die Behörden verpflichtet werden, es den Bürgern schriftlich mitzuteilen, wenn ihr Informationsersuchen abgelehnt wird. Ebenfalls sollen im Fall entstehender Kosten die Bürger vorab über die voraussichtliche Höhe informiert werden.
Informationsanfragen zur kommerziellen Nutzung sollen zulässig sein, wenn sie journalistischen Zwecken dienen, erläuterte Marx. Anfragen zum Zweck des Adresshandels oder ähnlichem sollen aber weiter unzulässig bleiben.

„Die vereinbarten Korrekturen werden die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger verbessern“, bilanzierte Marx. In noch nicht abgeschlossenen Gesprächen sei man noch über die Kontrollbefugnisse des künftigen Beauftragten für die Informationsfreiheit.

Marx erinnerte aber auch daran, dass der Gesetzentwurf auch schon zentrale Fortschritte vorgesehen hatte. So werde Thüringen als erstes Flächenland ein für jedermann zugängliches Informationsregister einrichten. Damit werde bei Informationen von allgemeinem Interesse künftig kein aufwendiges Einzel-Antrags-Verfahren mehr erforderlich sein. Marx: „Der Informationszugang wird einfacher und die Verwaltungen werden von unnötiger Einzelfallbearbeitung entlastet.“

Die Zuordnung des Amtes des Informationsfreiheitsbeauftragten zum Landesbeauftragten für Datenschutz gewährleiste eine Abwägung des Informationsbedürfnisses der Bürger mit den Persönlichkeitsrechten Dritter. Sie gebe den Bürgern künftig einen Ansprechpartner und Fürsprecher für ihr Informationsrecht.

 
 

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