Wegweisend nennt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Wolfgang Lemb ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das gestern gefällt wurde. Das Gericht hatte entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig sei. Von der CGZP abgeschlossene Tarifverträge seien unwirksam. Lemb: „Für Pseudogewerkschaften wie die CGZP ist jetzt klar, dass sie keine Tarifverträge abschließen dürfen.“
Lemb geht davon aus, dass mit dem Urteil eine Tür für Lohndumping auch in Thüringen geschlossen wurde. „Schmutzige Konkurrenz“ könne jetzt beseitigt werden, was gut für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, langfristig aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung in der Branche sei.
Lemb: „Arbeitgeber der Branche sollten nicht unterschätzen, dass mit diesem Urteil perspektivisch auch das Image der Zeitarbeitsbranche verbessert werden kann. Das Urteil verdeutlicht, dass wieder mehr Ordnung am Arbeitsmarkt hergestellt werden muss“, betont Lemb.
Der Landtagsabgeordnete geht davon aus, dass Arbeitnehmer die entsprechenden Entgeltdifferenzen nun zügig einfordern werden. Die Ankündigung der Rentenversicherungsträger, zu wenig gezahlten Sozialversicherungsbeiträge noch in diesem Jahr geltend zu machen, begrüßt er ausdrücklich.