Die CDU Abgeordnete und Vorsitzende des Arbeitskreises Thüringer Familienorganisationen (AKF), Antje Tillmann, erklärte am Freitag, das ?Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik? würde die Elternrechte einschränken. Sie begründet das mit der Installation von Leitungsräten. Hier liegt ein Missverständnis vor.
Das primäre Organ der Mitbestimmung sind nicht die Leitungsräte (§11a unseres Gesetzentwurfes), sondern die Elternbeiräte, die das Volksbegehren keineswegs abschafft (Artikel 4 §10 FaFöG/ §10a Volksbegehren). Nach unserem Willen sollen die Elternbeiräte sogar die Möglichkeit bekommen, sich zu einem offiziellen Landeselternbeirat zusammen zu schließen, ähnlich wie die Elternbeiräte der Schulen. Das Volksbegehren führt also entgegen der Auffassung von Frau Tillmann nicht zu einer Einschränkung, sondern zu einem Ausbau der Elternrechte.
Leitungsräte setzen sich demgegenüber aus Vertretern aller Gruppen zusammen, die mit der Kita verbunden sind: Träger der Einrichtung, Erzieherinnen, Eltern, Jugendamt, umliegende Grundschulen, eventuell auch Vereine und Bildungsträger die mit der Kita zusammen arbeiten. Dieses Gremium analysiert regelmäßig die bisherige Zusammenarbeit und legt Qualitätsziele für die künftige Arbeit fest. Leitungsräte dienen der besseren Zusammenarbeit im Sozialraum (ganz im Sinne von Kulturstaatssekretär Eberhardt) und der Qualitätssicherung in der Kita, haben also eine gänzlich andere Funktion, als Elternbeiräte.
Wir appellieren an unsere Kritiker, unser Änderungsgesetz im Kontext mit dem Familienfördergesetz vollständig zu lesen, ehe sie sich mit Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit wenden. Zu einem sachlichen Meinungsaustausch sind wir gerne bereit.
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