Koalition bringt wichtige Vorhaben bei Verbraucherschutz, Tierschutz und Wald voran

Veröffentlicht am 11.03.2009 in Umwelt & Energie

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Die Koalition hat sich vergangene Woche auf wichtige Projekte im Bereich Naturschutz, Verbraucherschutz und Tierschutz geeinigt.


Mit der Novelle des Bundeswaldgesetzes können nun dringend notwendige Änderungen vorgenommen werden. Die Grundsätze einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung werden klarer gefasst; auf Kahlschläge ist grundsätzlich zu verzichten, Ausnahmen regeln die Landeswaldgesetze. Darüber hinaus werden Regelungen getroffen, um die Nutzung von Wald und Agroforstflächen für die bioenergetische Nutzung zu erleichtern. Weitere Änderungen betreffen die Definition des Staatswaldbegriffs, den Aufgabenkatalog der forstwirtschaftlichen Vereinigungen und die Entlastung der Waldbesitzer von der Verkehrssicherungspflicht.

Im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch werden zur besseren Bekämpfung von Gammelfleisch und anderen Missständen Informationspflichten der Unternehmen eingeführt: Wird Unternehmen in Zukunft gammelige Ware angeboten, müssen sie die Behörden über dieses Angebot informieren. Außerdem werden die Strafen bei Zuwiderhandlungen gegen das Lebensmittelrecht deutlich verschärft. Zudem wird eine schnelle länderübergreifende Risikoanalyse bei Lebensmittelskandalen ermöglicht.

Mit einer Änderung beim Tierschutzgesetz soll die Einführung von Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen ermöglicht werden, damit die Vorschriften zur artgerechten Tierhaltung besser durchgesetzt werden und eine erleichterte Genehmigung neuer serienmäßig hergestellter Stalleinrichtungen erfolgen kann. Ab 1. Januar 2012 sollen für Legehennen nur noch geprüfte Stalleinrichtungen in Verkehr gebracht werden. Da der Bundesrat dies seit 2003 einstimmig gefordert hat, gehen wir davon aus, dass die notwendigen Umsetzungen jetzt unmittelbar erfolgen.
 
 

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