Jusos fordern Rückmeldung boykottierender Studierender

Veröffentlicht am 10.07.2007 in Bildung & Kultur

Mit dem neuen Thüringer Hochschulgesetz ging die CDU-Mehrheit im Landtag zugleich einen ersten Schritt Richtung Studiengebühren.

Mit dem neuen Thüringer Hochschulgesetz ging die CDU-Mehrheit im Landtag zugleich einen ersten Schritt Richtung Studiengebühren. Ab dem Wintersemester 2007/2008 müssen alle Studierenden thüringer Hochschulen einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro zahlen. Durch die Verweigerung der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages versuchen die Studierenden, die Landesregierung doch noch zum Einlenken zu bewegen. Ziel ist es, an jeder Hochschule mindestens 20 % der Studierenden dazu zu bewegen, den Verwaltungskostenbeitrag, statt mit dem Semesterbeitrag an die Uni, auf ein gesondertes Boykottkonto einzuzahlen. Erst dann wird man von einem ausreichenden Druckmittel gegenüber Universität bzw. Fachhochschule und Landesregierung sprechen können. Am 3. Juli erreichten die Studierenden der TU Ilmenau mit 24,3 % das für den Boykott notwendige Quorum. Dennoch fordert die Landesregierung alle Hochschulen auf, boykottierende Studierdende zu exmatrikulieren.

Die Jusos Thüringen sehen hierfür jedoch keine Rechtsgrundlage. Nach eingehender rechtlicher Prüfung kommen sie zu dem Schluss, dass es zur Exmatrikulation besonderer gesetzlicher Grundlagen bedarf, die im Thüringer Hochschulgesetz jedoch nicht vorgesehen sind. Martin Margraf, rechtspolitischer Sprecher der Jusos: „Nicht nur die Intention des Gesetzes ist für uns Jusos inakzeptabel, auch bei der Umsetzung wurde geschlampt. Nun fällt dem Kultusminister sein eigenes Gesetz auf die Füße.“
Statt jetzt alle Studierenden zu exmatrikulieren, die sich am Boykott beteiligten, fordern die Jusos deshalb deren baldige Rückmeldung zum nächsten Semester. In Thüringen ist der Verwaltungskostenbeitrag gescheitert. Die Landesregierung sollte darin das klare Zeichen sehen, dass Studiengebühren in Thüringen unerwünscht sind und die unsozialen Regelungen des Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes zurück nehmen.

 
 

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