Innenminister verweigert die Umsetzung eines Landtagsbeschlusses

Veröffentlicht am 20.03.2013 in Landtag

„Thüringens Innenminister Geibert brüskiert den Thüringer Landtag auf eine Art und Weise, die ich nicht für möglich gehalten hätte.“
Mit diesen Worten kritisiert Uwe Höhn, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, die heutige Weigerung des Innenministers, eine Neuregelung der Residenzpflicht für Flüchtlinge vorzunehmen.
„Der Landtag hat am 14.12.2012 einen eindeutigen Beschluss gefasst, wonach das Innenministerium ‚bis zum 31. März 2013 im Kabinett einen Vorschlag zur künftigen Regelung der Residenzpflicht in Thüringen vorzulegen und diese dem Thüringer Landtag zuzuleitenꞌ hat“, erinnert Höhn. „Hier gibt es also einen ganz klaren Parlamentsauftrag, und ich erwarte vom Innenminister, dass er ihn erfüllt.“

Auch im Koalitionsausschuss im Dezember 2012 sei die Residenzpflicht Thema gewesen. Dort habe man seinerzeit vereinbart, dass „im Lichte der Evaluierung“ ein Vorschlag zur künftigen Regelung vorgelegt wird. Höhn: „Jetzt muss der Innenminister auch liefern.“ Dies liege sicher auch im Interesse der Kirchen im Freistaat, die seit langem auf Veränderungen pochten.

Besonders verärgert ist der SPD-Politiker darüber, dass es keinerlei Sachgründe für die Verweigerungshaltung des Ministers gibt. „Zwei Drittel aller Ausländerbeauftragten in Thüringen hätten nach eigenen Angaben keine Schwierigkeiten damit, die Residenzpflicht auf den gesamten Freistaat auszuweiten. Das geht aus einer Evaluierung der bisherigen Regelungen hervor, die vom Innenminister selbst in Auftrag gegeben wurde“, sagt Höhn. Daraus müsse der Innenminister nun die entsprechenden Konsequenzen ziehen und die Residenzpflicht schnellstmöglich neu regeln. „Ich und die SPD Fraktion erwarten eine Umsetzung des Parlamentsbeschlusses in dieser Sache bis spätestens zum 31. März“. Lediglich Bayern und Sachsen hätten ähnlich restriktive Bestimmungen wie Thüringen.

 
 

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