NPD-Verbotsverfahren: SPD-Innenpolitiker Gentzel kritisiert Bundesregierung

Veröffentlicht am 20.03.2013 in Allgemein

Bedrohung der Menschenrechte erfordert entschlossenes Handeln

„Als sehr ärgerlich und der gemeinsamen Sache nicht dienlich“, hat der SPD-Innenpolitiker Heiko Gentzel die Entscheidung der Bundesregierung bezeichnet, doch kein eigenes NPD-Verbotsverfahren anzustreben.

„Die Bedrohung von Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch die NPD verlangen es, mit aller Entschlossenheit zu handeln“, betonte Gentzel. In den vergangenen Jahren sei überzeugend dargelegt worden, dass es sich bei der NPD um eine Partei handele, die unser demokratisches Gemeinwesen bedroht. Die SPD gehört deshalb zu denen, die mit aller Konsequenz ein Verbot der NPD anstreben.

„Die Einschätzung, nach der ein Gleichklang der drei Verfassungsorgane Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung bei einem Verbotsverfahren nicht so wichtig sei, wird von der SPD-Fraktion nicht geteilt“, so Gentzel. Wenn die Verfassungsorgane in dieser Frage nicht zu einer gemeinsamen Haltung finden, könnte das Auswirkungen auf das Verfahren selbst und dessen Ausgang haben, befürchtet der SPD-Politiker.

Der größte Teil der Beweissammlung, die Polizei und Verfassungsschützer gegen die NPD zusammengetragen haben, stamme schließlich vom Bund. „Ein geschlossenes Auftreten der Verfassungsorgane würde auch das Bundesverfassungsgericht zur Kenntnis nehmen“, ist Gentzel überzeugt.

Kritik übte der SPD-Politiker auch an der Thüringer CDU, die in dieser Frage offensichtlich einmal mehr tief gespalten sei. Während die Ministerpräsidentin - völlig zu Recht - ein NPD-Verbotsverfahren fordert, können sich die Innenpolitiker der Fraktion in dieser Frage offensichtlich nicht eindeutig dazu durchringen.

Georg Grünewald
Pressesprecher

 
 

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