Zum 1. Januar 2005 werden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt. Das Ziel der Bundesregierung ist klar: Arbeitslose sollen schneller wieder in Arbeit vermittelt werden.
Fördern und Fordern
Die Reform bietet Langzeitarbeitslosen wieder eine faire Chance, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Außerdem muss kein Arbeitssuchender mehr auf das Sozialamt. In Zukunft erhalten auch die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger das neue Arbeitslosengeld II. Diese werden ? ebenso wie Arbeitslose ? von den neuen Job-Centern betreut, die auch deren Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen. In den neuen Job-Centern wird jeder Arbeitssuchende von einem persönlichen Berater individuell unterstützt. Dabei ist in Zukunft ein Berater für etwa 75 Arbeitssuchende verantwortlich ? bislang lag das Verhältnis bei 1:350.
Die Vermögensanrechnung beim Arbeitslosengeld II ? insbesondere bei der Altersvorsorge auf Leistungen für Langzeitarbeitslose ? ist viel großzügiger als bei der Arbeitslosenhilfe. Anrechnungsfrei bleiben:
- angemessenes selbst genutztes Wohneigentum und Auto,
- ein Freibetrag von 200 ¤ pro Lebensjahr bis zur Höchstgrenze von 13.000 ¤,
- ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 200 ¤ pro Lebensjahr bis zur Höchstgrenze von 13.000 ¤ für Altersvorsorgevermögen, das nicht vor Eintritt in den Ruhestand angetastet werden kann,
- ein Freibetrag von 750 ¤ für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und
- staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen (Riester- Anlageformen).
Entlastung für Kommunen
Dem Kompromiss zwischen Bundesregierung und Opposition zufolge werden die Kommunen bis zum 1. Januar 2005 um 2,5 Milliarden ¤ entlastet. Dabei werden sog. ?Revisionsklauseln? eingebaut, die den Kommunen für das Jahr 2005 eine Nettoentlastung von 2,5 Milliarden ¤ garantieren. Die erste Revision findet bereits Ende März 2005 statt. Dafür stellt der Bund den Kommunen insgesamt zusätzlich 3,2 Milliarden ¤ als Beteiligung bei den Unterkunftskosten zur Verfügung. Somit wird die Investitionskraft der Kommunen gestärkt.