Keine Frage: Die Hartz IV bedeutet einen tiefgreifenden Strukturwandel in der Sozialpolitik. Auf der Montagsdemonstration in Jena zeigte sich, dass viele Menschen durch diese Reformen verunsichert sind. Die SPD Jena nimmt diese Signale ernst. Deshalb werden die Jenaer Sozialdemokraten auch weiterhin für eine Politik werben, in der soziale Gerechtigkeit eine Zukunft hat.
Nur tatenlos einem weiteren Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit zuzuschauen, kann nicht die Lösung sein. Eine Politik, die endlich wieder mehr Arbeitsplätze schaffen will, bedeutet nicht das Ende des Sozialstaates.
Gerade für die Stadt Jena birgt die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe Möglichkeiten, die Zahl der Arbeitslosen zu senken. Das ist das erklärte Ziel der Jenaer SPD. Deshalb wird die SPD Jena die Arbeitsförderung in der Stadt mit der Umsetzung des Optionsmodells für Hartz IV zu einem Schwerpunkt der Politik machen.
Es ist verlogen, statt die Probleme lösen zu wollen, sie für eigene Ziele zu instrumentalisieren. Deshalb möchten wir einige der Legenden um Hartz IV entkräften.
1. Wer seinen Job verliert, landet direkt in der Sozialhilfe
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, bezieht zunächst für maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld I in Höhe von 60 Prozent des letzten Nettogehaltes (mit Kindern 67 Prozent). Wer älter als 55 Jahre ist, hat bis zu 18 Monate Anspruch auf diese Leistung. Danach wird bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II in Höhe von 331 Euro (Ost) und 345 Euro (West) bezahlt. Zur Abfederung erhalten Betroffene, die zuvor gut verdient und daher ein entsprechend hohes Arbeitslosengeld I erhalten haben, Zuschläge. Pro Person werden im ersten Jahr maximal 160 Euro im Monat bezahlt, für Kinder gibt es 60 Euro. Die Zuschläge werden im zweiten Jahr halbiert. Erst im vierten Jahr der Arbeitslosigkeit wird nur noch das Arbeitslosengeld II (Alg II) gezahlt, das in etwa der heutigen Sozialhilfe entspricht.
2. Von 311 Euro im Monat kann man nicht leben
Die 311 Euro sind nur der Grundsatz für einen allein stehenden Arbeitslosen. Ein Paar erhält zwei mal 90 Prozent des Regelsatzes, das sind 298 Euro pro Person, Kinder vom 15. bis 18. Lebensjahr 80 Prozent des Satzes (265 Euro), Kinder bis 15 60 Prozent (199 Euro). Außerdem werden noch Miete und Heizkosten vom Staat übernommen. Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (4 und 12 Jahre), das eine Warmmiete von 489 Euro zahlt, kommt so im ersten Jahr auf eine Unterstützung von 1660 Euro; im zweiten Jahr 1548 Euro; ab dem dritten Jahr 1435 Euro. Kranken-, Rente- und Pflegeversicherung werden übernommen. Außerdem kann das Alg II durch eigene Arbeit aufgestockt werden.
3. Der Osten verarmt
Die neuen Bundesländer sind von der Hartz-Reform besonders betroffen: Die Hälfte der rund zwei Millionen Arbeitslosenhilfebezieher lebt in Ostdeutschland. Um die Härten abzufedern zahlt der Bund jährlich 800 Millionen Euro an Sonderergänzungszuweisungen. Zudem sollen die neuen Länder bei der Verteilung der arbeitsmarktpolitischen Mittel ? 2005 sind das 6,35 Milliarden Euro ? bevorzugt behandelt werden. Sie sollen 41 Prozent der Gelder bekommen.
4. Hartz IV führt zu Massenumzügen der Arbeitslosen
Der Staat übernimmt die Kosten für "angemessenen" Wohnraum. Für einen Single sind das üblicherweise 45 bis 50 Quadratmeter, für ein Paar 60, für drei Personen 75 und für vier 85 bis 90 und für jede weitere Person 10 Quadratmeter zusätzlich. Dies entspricht den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus. Auch selbstgenutzte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser dürfen die Arbeitslosen behalten. Die Obergrenze für eine Wohnung liegt im Regelfall bei 120 Quadratmetern, für ein Haus bei 130 Quadratmetern. Ob größere Immobilien verkauft werden müssen, hängt von der individuellen Situation ab. Ein Verlust von zehn Prozent beim Verkauf ist nicht zumutbar. Kommunen und der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnen nicht mit Massen-Umzügen. Nach der Wohngeldstatistik liegt die Durchschnittsmiete der Arbeitslosenhilfeempfänger nicht über der Miete der Sozialhilfeempfänger. Ihr Wohnraum dürfte damit im überwiegenden Fall ?angemessen? sein.
5. Alle stellen sich schlechter
Mehr als eine Million Menschen werden von dem als "Kürzungsorgie" kritisierten Hartz-IV-Gesetz profitieren: Die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger und die Bezieher von sehr niedriger Arbeitslosenhilfe. Grund: Die Anrechnungskriterien für Vermögen sind im Arbeitslosengeld II günstiger. Zudem kommt der Bund für die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger auf. Diese haben auch erstmals Anspruch auf sämtliche Angebote der Arbeitsagenturen. Insbesondere im Osten werden viele wegen der niedrigen Arbeitslosenhilfe deutlich besser gestellt sein als vor der Reform.
6. Arbeitslose verlieren ihre Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente bleibt unangetastet. Gleiches gilt für die Riester-Rente. Empfänger von Arbeitslosengeld II und ihr Partner dürfen 200 Euro je Lebensalter auf die hohe Kante gelegt haben - maximal 13.000 Euro jeder. Für Gelder, die eindeutig der Altersvorsorge dienen, gilt noch einmal ein Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr, maximal 13.000 Euro je Partner. Eine Auszahlung vor dem Rentenalter muss dann aber eindeutig ausgeschlossen sein. Übersteigen die Ersparnisse die Freibeträge, muss der überschüssige Betrag verwertet werden. Lebensversicherungen können auch beliehen werden. Eine Auflösung ist nicht zumutbar, wenn mehr als zehn Prozent der eingezahlten Beträge verloren gehen.
7. Die Sparbücher der Kinder werden geplündert
Es stimmt zwar, dass Kinder ihre Sparguthaben einsetzen müssen - allerdings nur oberhalb bestimmter Freigrenzen und auch nur für den eigenen Lebensunterhalt. Die Eltern erhalten weiterhin den Regelsatz - nur eben kein Geld für das Kind. Unter 15 Jahren liegt die Freigrenze bei 750 Euro, darüber bei 4850 Euro. Tatsächlich werden diese Freigrenzen in der Realität kaum erreicht. Im Durchschnitt haben Kinder bis zwölf Jahre 449 Euro auf dem Konto. Jugendliche zwischen 16 und 19 Jahren kommen im Durchschnitt auf 1236 Euro. Die Kinder von Eltern, die seit Jahren arbeitslos sind, dürften allerdings weit unter diesem Durchschnitt liegen.
8. Jeder Job ist zumutbar, auch zu Dumpinglöhnen
Generell ist zwar jede Arbeit zumutbar - auch Minijobs. Ausgenommen sind jedoch "sittenwidrige" Arbeitsbedingungen. Als sittenwidrig gilt ein Lohn, der etwa 30 Prozent unter Branchenniveau liegt. Zudem darf der Job niemanden bei der späteren Ausübung seines Berufes behindern. Das typische Beispiel ist der Klavierspieler, der auf dem Bau arbeiten soll. Doch auch den Manager als Würstchenverkäufer wird es kaum geben. Arbeitsmarkforscher bezweifeln, dass die Arbeitsagenturen Anbieter rarer Stellen mit unwilligen Bewerbern vergraulen werden. Zudem dürften Arbeitgeber wenig Interesse an überqualifizierten Bewerbern haben, die bei nächstbester Gelegenheit für einen besseren Job kündigen.
Weitere Berechnungsbeispiele:
Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (pdf, 200 kB)