In dem in 1. Lesung beratenen Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drs. 16/99) geht es um die Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ost und West.
Dabei wird die Regelleistung in den neuen Bundesländern an die Höhe der Regelleistung in den alten Bundesländern von 345 Euro angepasst. Bisher werden im Osten 14 Euro weniger ausgezahlt.
Unterschiedliche Höhe nicht mehr zu rechtfertigen
Der Ombudsrat zur Umsetzung von Hartz IV hat in seinem am 29. Juni 2005 vorgelegten Zwischenbericht die Anhebung angeregt. Die unterschiedliche Höhe des Arbeitslosengeldes II in Ost und West sei nicht mehr mit dem Hinweis auf niedrigere Nettoeinkommen, geringere Lebenshaltungskosten und unterschiedliche Verbraucherverhalten in den neuen Ländern zu recht-fertigen. Zwar weisen das Verbrauchsniveau und das private Konsumverhalten in Ost und West weiterhin deutliche Unterschiede auf. Solche Unterschiede bestehen jedoch nicht nur zwischen den alten und neuen Bundesländern; vielmehr ergeben sich innerhalb des gesamten Bundes-gebietes regionale Besonderheiten.
Arbeitslosengeld II ist Bundesleistung
Das Arbeitslosengeld II ist eine Bundesleistung. Durch die Angleichung der Regelleistung sind Mehrbelastungen in Höhe von insgesamt rund 260 Millionen Euro jährlich zu erwarten. Davon sind ca. 220 Millionen Euro vom Bund und die restlichen 40 Millionen Euro von den Kommunen zu tragen.