Arbeit muss sich lohnen. Arbeit ist in unserer Gesellschaft nicht nur Lebensgrundlage, sondern auch ein Maßstab gesellschaftliche Anerkennung. Ein menschenwürdiges Dasein, d. h. mit der Möglichkeit einer Teilnahme an der Kultur, ist nur unter der Voraussetzung einer gerechten Mindestentlohnung möglich.
Aber: Niedriglohnbeschäftigung hat in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Der Anteil der Niedriglohnbezieher unter den Vollzeitbeschäftigten lag bereits 2004 bei 20,8% mit steigender Tendenz. Da die Tarifbindung abnimmt und wirkungsvolle Mindestregelungen für alle Be-schäftigten nicht mehr über die Tarifpartner, also die Arbeitnehmerverbände und die Gewerkschaften, zu vereinbaren sind, ist die Politik gefordert.
Eine gesetzliche Mindestlohnregelung ist mehr als überfällig. Dafür spricht auch, dass es nicht möglich ist, dass der Staat eine steigende Zahl von Beziehern von Niedriglohn auf Dauer durch Lohnergän-zungen subventionieren kann. Ohne eine Lohnuntergrenze besteht die Gefahr, dass Betriebe Löhne weiter absenken, weil sie sich darauf verlassen können, dass der Staat die „Ausfallbürgschaft“ über-nimmt. Diese Gefahr besteht übrigens auch im Rahmen der Grundsicherung.
Bezogen auf Gesamtdeutschland beziehen 17,1% der Vollzeitbeschäftigten Löhne unterhalb der Nied-riglohnschwelle. Besonders betroffen sind Personen ohne Berufsausbildung - Frauen, Jugendliche und Ausländer. Dennoch sind nicht nur diese Gruppen von Niedriglohnbeschäftigung betroffen, gut 89% sind Deutsche, ein Großteil sind Männer, davon fast drei Viertel im mittleren Alter (25–54 Jahre). Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss schützen nicht vor dem gesellschaftlichen Abseits. Das Risiko von geringfügig Beschäftigten ist besonders hoch. Fast 86% aller geringfügig Beschäftigten erhalten einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohn-schwelle.
Die Folge dieser Politik ist absehbar. Da mit geringem Einkommen auch ein niedriger Lebensstandard nicht finanzierbar ist, wird dieser Personenkreis weitere Jobs annehmen müssen, womit das Überan-gebot an Arbeitskräften befeuert wird. Also werden die Löhne weiter gesenkt. Der Teufelskreis ist somit komplett. Das viel beschworene Marktgleichgewicht gerät aus den Fugen. Folge ist eine Auswir-kung auf die Gesamtgesellschaft, welche die Kosten schlechter Gesundheit und vorzeitiger Invalidität aufgrund von Stress und Überarbeitung dieser Gruppe tragen muss. Von der Gefahr eines Erstarkens des rechten und linken politischen Spektrums durch die Ausgeschlossenen dieser Gesellschaft gar nicht zu reden.
Im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedsländern zeigt sich, dass in 18 von 25 Ländern gesetzliche Mindestlöhne existieren, die teilweise bis zu 50 % des nationalen Durchschnittseinkommens ausma-chen z. B. in Malta und Frankreich. In den meisten Ländern ohne gesetzlichen Mindestlohn sorgen unterschiedliche Regelungen wie z.b. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen dafür, dass die Tarifbin-dung deutlich höher ist als in Deutschland. Wichtig ist, dass Deutschland mit 15,7% inzwischen über dem EU-Durchschnitt 15,1% liegt. Deutlich niedrigere Anteile von Niedriglöhnen im Jahr 2000 wurden für Dänemark (8,6%), Italien (9,7%), Finnland (10,8%) und Portugal (10,9%) ermittelt. Bemerkenswert ist, dass Deutschland neben den Niederlanden das einzige Land ist, in dem der Anteil der Niedrig-lohnbeschäftigten zwischen 1995 und 2000 angestiegen ist, während in allen anderen Ländern teils deutliche Rückgänge zu verzeichnen waren (insbesondere in Spanien, Portugal, Irland und Großbri-tannien).
Der Einwand gegen die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne dass sich diese negativ auf die Be-schäftigung auswirken würden, kann mit dem Beispiel von Großbritannien, wo ein gesetzlicher Min-destlohn 1999 eingeführt wurde, widerlegt werden. Die britischen Unternehmen haben erkannt, dass auch sie vom Mindestlohn profitieren, weil er sie vor Lohndumping-Konkurrenz schützt. Außerdem kann auch der finanzielle Aufwand für Sozialleistungen und Steuergutschriften an gering Verdienende begrenzt werden.