Anlässlich der Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Koblenz erklärt Frank Dörfler, Referent für Hochschulpolitik im Studierendenrat (StuRa) der FSU: ?Wir begrüßen diese Entscheidung, welches die Erhebung der sog. Zweitwohnungssteuer bei einem Studenten aus Mainz für unzulässig erklärt. Das Votum des Gerichts hat Grundsatzcharakter für Studierende allgemein und ist damit auch für Jena von Bedeutung.?
Das OVG Koblenz hatte am 13.02.07 in einer vorläufigen Eilentscheidung beschlossen, dass ein Student aus Mainz die von ihm verlangten 340 ¤ Zweitwohnungssteuer nicht zu zahlen braucht. Der Grund: Die Wohnung eines Studierenden bei seinen Eltern ist kein Hauptwohnsitz im eigentlichen Sinne. Denn er hat keine rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Wohnung. Das Zimmer eines Studierenden bei seinen Eltern ist noch lange keine Wohnung über die jener frei verfügen kann.
Auch wenn die Entscheidung noch keine endgültige rechtliche Bestandskraft hat, so ist doch davon auszugehen, dass das Gericht diese Entscheidung im endgültigen Urteil aufrecht erhalten wird.
Frank Dörfler: ?Wir wissen, dass in Teilen der Stadtverwaltung Jenas, insbesondere im Finanzdezernat, die Zweitwohnsitzsteuer als ernste Alternative zur Stopfung von Haushaltslöchern diskutiert wird. Wir fordern daher die Stadtverwaltung und den Stadtrat im Lichte dieser jüngsten Gerichtsentscheidung auf, die Idee einer Zweitwohnsitzsteuer für Studierende endgültig zu Grabe zu tragen. Stattdessen sollte die Stadt, wenn sie schon mehr Studierende zur Hauptwohnsitznahme bewegen will, eher auf die Effekte eines positiven Anreizsystems setzen. Denkbar sei etwa die Wiedereinführung des Gutscheinsheft und der Ausbau der Ausbildungsbeihilfe. In Leipzig nimmt man die Studierenden schließlich auch ganz von der Zweitwohnsitzsteuer aus.?