Freundeskreis für Flüchtlinge unterstützt Forderung nach einem Winterabschiebestopp für Roma

Veröffentlicht am 19.12.2013 in Tagebuch

Gera. Anläßlich der aktuellen Diskussion im Thüringer Landtag unterstützt der Geraer Freundeskreis für Flüchtlinge (FfF) die Forderungen des Thüringer Flüchtlingsrats dringend einen Winterabschiebestopp für Roma aus den Staaten der Balkanhalbinsel zu erlassen.

„Abschiebungen stellen besonders in dieser Jahreszeit eine nicht hinzunehmende Härte gegenüber den Flüchtlingen dar. Wir können keine Familien mit Kindern in die winterliche Obdachlosigkeit der Balkanstaaten entlassen. Das ist mit den allgemeinen Menschenrechten nicht vereinbar. “, argumentiert Tanja Thoß vom FfF.

Die menschenunwürdigen Lebensbedingungen finden ihren Ausdruck in der regelmäßig im Herbst zunehmenden Anzahl der vor diesen, insbesondere in den Wintermonaten, bedrohlichen Zuständen geflüchteten Roma, insbesondere aus Serbien und Mazedonien. Auf eine entsprechende Gefahrenlage für diese Minderheit weisen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch und ProAsyl seit Jahren hin.

Darüber hinaus leben viele der von Abschiebung bedrohten Flüchtlinge zum Teil seit vielen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und sind teilweise sogar hier geboren. Für sie gibt es derzeit so gut wie keine Perspektiven außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Durch einen sogenannten "Wintererlass" sollen die Ausländerbehörden des Freistaats Thüringen angewiesen werden, keinerlei Abschiebungen von Angehörigen der Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägyptern bis zum 30. April 2014 in die Staaten der Balkanhalbinsel (Kosovo, Montenegro, Serbien, Albanien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien) durchzuführen oder vorzubereiten und im Rahmen ihrer bundespolitischen Verantwortung darauf hinzuwirken, dass ein bundesweiter Abschiebestopp für Angehörige der Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägypter in die Staaten der Balkanhalbinsel verfügt wird.

Nur durch einen Abschiebestopp und einer humanitär begründeten Aufnahme kann sichergestellt werden, dass Menschen vor einer die Lebensexistenz bedrohenden Diskriminierung geschützt werden. Eine Abschiebung bzw. Rückführung widerspricht hingegen den internationalen Vereinbarungen zum Schutz von Flüchtlingen.

 
 

Homepage Tanja Thoß

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