Nachdem sich SPD und CDU auf Landesebene bereits über die Höhe eines kommunalen Hilfspakets in Höhe von 136 Mio. € verständigt hatten, folgte nun auch ein Kompromiss über die Verteilung der Mittel. Danach erhalten finanzschwache Städte und Gemeinden, die in den Jahren 2007 bis 2012 einen Einwohnerverlust von mehr als 4 Prozent verkraften mussten, eine Investitionspauschale in Höhe von 25,75 € je Einwohner, die auch zur Schuldentilgung eingesetzt werden kann. Auch die Landkreise werden mit einer einwohnerbezogenen Investitionspauschale (9,24 € je Ew.) bedacht. Zudem erhalten Landkreise und kreisfreie Städte 6,16 € je Einwohner als zusätzliche Hilfen zur Stabilisierung der Verwaltungshaushalte. Bei Landkreisen kommt dies über eine stabilisierte Kreisumlage den Städten und Gemeinden zugute. Kreisfreie Städte profitieren unmittelbar. Für die Gemeinden des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bedeutet dies zusätzliche Einnahmen in Höhe von 2,9 Millionen Euro und für den Landkreis selbst knapp zwei Millionen Euro. „Ich freue mich, dass im Zuge der Verhandlungen vier zusätzliche Gemeinden unserer Region in den Genuss der finanziellen Unterstützung kommen“, so der SPD Landtagsabgeordnete Rolf Baumann. Dies konnte nur durch die Senkung des Demographiekriteriums, der sogenannten Einwohnerverlusts-Grenze, von 5,19 auf 4 Prozent erreicht werden. Die SPD konnte hierbei eine Aufstockung der vorgesehenen Mittel erreichen.
„Zudem konnten wir in den Verhandlungen durchsetzen, dass das Land ab dem Winter 2014/2015 für Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern wieder die Kosten für den Winterdienst auf den Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen trägt“, so Baumann stolz. In der Vergangenheit hatten sich hier große finanzielle Belastungsunterschiede zwischen Kommunen auf den Höhen des Thüringer Waldes und im flachen Land gezeigt, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nur unzureichend berücksichtigt worden waren.
Finanzielle Entlastungen der Landkreise und kreisfreien Städte beim Katastrophenschutz sowie eine Begrenzung der Stundungs- und Säumniszinsen im Zahlungsverkehr der Kommunen untereinander komplettieren das Gesamtpaket, das im Rahmen eines Gesetzes von SPD und CDU zu Beginn des Jahres 2014 auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll.