Juso-Hochschulgruppen begrüßen neues Antidiskriminierungsgesetz!
"Gerechtigkeit muss auch gesetzgeberisch durchgesetzt werden", betont Stefan Baron vom Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen. "Die Ablehnung, auf die das Gesetz in Teilen der Wirtschaft stößt ist für uns nicht nachvollziehbar."
"Das Antidiskriminierungsgesetz trifft nur diejenigen, die Menschen diskriminieren. Diskriminierungen jeglicher Art sind für uns nicht tolerierbar."
Dies gilt besonders für die Lehre & Forschung an deutschen Hochschulen. Im Jahr 2003 wurden 22 % der Habilitationen von Frauen geschrieben, gleichzeitig waren nur 8,6 % der C 4- Professuren durch Frauen besetzt. "Es ist kaum anzunehmen, dass die Mehrheit der Frauen nach der Habilitation die Lust an der akademischen Laufbahn verloren hat", so Baron. "Vielmehr sind die Berufungsverfahren an den deutschen Hochschulen so intransparent, dass es den Herren Professoren immer wieder gelingt, ihre eigenen männlichen Kandidaten durchzusetzen - kein Wunder, bisher mussten sie lediglich bemüht sein, den Frauenanteil in Lehre und Forschung zu erhöhen, jetzt sind sie gesetzlich verpflichtet".
Mit dem neuen Anti-Diskriminierungsgesetz verbindet sich nun die Hoffnung, dass der Frauenanteil in Lehre und Forschung steigt. Die Berufungsverfahren müssen transparenter werden, muss doch die Hochschule beweisen, dass keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt. Andernfalls können augenscheinlich Diskriminierte in Zukunft Beschwerde und Klage gegen das Berufungsverfahren einlegen, was Schadensersatzansprüche zur Folge haben kann.
Unabhängig von einem gerechteren Berufungsverfahren müssen Frauen in der akademischen Laufbahn stärker gefördert werden. In einer emanzipierten Gesellschaft darf es nicht sein, dass zwar 48,4 % der Studienabsolventen weiblich sind, immerhin noch 37,9 % der Promotionen von Frauen geschrieben werden, aber zum Schluss nur 8,6 % der C 4- Lehrstuhlinhaber weiblich sind.