Familienfördergesetz gefährdet Familienförderung

Veröffentlicht am 17.07.2009 in Soziales

Der Trägerkreis des Volksbegehrens „Für eine bessere Familienpolitik in Thüringen“ ist irritiert über die „Nicht-Reaktion“ der Landesregierung auf die Insolvenz des Arbeitskreises Thüringer Familienorganisationen e.V. (AKF). Denn dieser Verein ist nicht irgendein Dachverband. Nach dem aktuellen Willen des Landesgesetzgebers ist für Familienorganisationen die Mitgliedschaft in diesem Verband nämlich zwingende Voraussetzung, um an Landesfördermittel zu gelangen (§ 14 Abs. 1 Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz).

Durch die Insolvenz ist derzeit völlig offen, ob und wie für die durch Familienorganisationen unterstützten Projekte Mittel verfügbar sind und die Weiterfinanzierung gesichert ist.

„Es ist die Pflicht des Kultusministeriums sicherzustellen, dass die Landesgelder jetzt und zukünftig bei den Familienorganisationen und nicht beim Insolvenzverwalter ankommen.“ sagte Lenkert, Sprecher des Volksbegehrens „Für eine bessere Familienpolitik in Thüringen“, und ergänzt: „In unserem Gesetzentwurf haben wir den Alleinvertretungsanspruch des AKF gestrichen, um alle gemeinnützigen Familienorganisationen ohne gesetzliche Zwangsmitgliedschaften fördern zu können.“

Erneut stellt sich heraus, dass viele Inhalte der Althaus’schen Familienpolitik in der Realität versagen.
Der Trägerkreis fordert deshalb die zügige Inkraftsetzung seines von mehr als 17.000 Thüringern unterstützen Gesetzentwurfes.

Wir brauchen sofort 2.000 Erzieherinnen in den Kitas, mehr Elternmitbestimmung und eine vor Insolvenz geschützte Unterstützung von Familien.
 
 

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