Aus dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Das Absatzfondsgesetz und das Holzabsatzfondsgesetz sollen um Regelungen zur Kostenerstattung ergänzt werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf (16/4149) vorgelegt.
Damit soll dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds eine Erstattung der Personal- und Sachkosten auferlegt werden, die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Erhebung der Beiträge entstehen. Laut Gesetzentwurf besteht der Zweck des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes darin, im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Aufgabenstellung die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft sowie die deutsche Forst- und Holzwirtschaft zu unterstützen und dadurch zu ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beizutragen.
Um einen entsprechenden Gesamtauftritt im In- und Ausland zu gewährleisten, seien zentrale Absatzförderungseinrichtungen auf Bundesebene erforderlich. Zu diesem Zweck bildeten die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft sowie die deutsche Forst- und Holzwirtschaft jeweils homogene, zur gemeinsamen Finanzierung verpflichtete Gruppen, die durch das Absatzfondsgesetz sowie das Holzabsatzfondsgesetz zur Entrichtung entsprechender Sonderabgaben im Bundesgebiet herangezogen würden. Würde auf die zentrale Absatzförderung in diesen Bereichen verzichten, entfiele ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Marktstellung und damit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Forst- und Holzwirtschaft, heißt es weiter zur Begründung.
(Gerhard Botz/hib/MIK)