Am 29. April 2009 entschied das Bundeverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz, dass die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen zulässig sind und weder gegen das Grundgesetz noch gegen den UN-Sozialpakt verstoßen. Die Juso-Hochschulgruppe Jena zeigt sich empört über diese Entscheidung.
Hagen Schmidt, Sprecher der Juso-Hochschulgruppe Jena, dazu: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ganz klar politischer Natur. Das Studiengebühren vor allem sozial Schwächere von einem Hochschulstudium ausschließen, lässt sich auch durch Darlehensmodelle jeglicher Art nicht kompensieren. Soziale Selektion und Elitenselbstrekrutierung sind die Folge.“ Studiengebühren seien mit dem Ziel einer für alle Menschen zugänglichen Bildung ein klarer Rückschritt, mit dem sich die Studierenden nicht abfinden dürften.
Insbesondere die von den RichterInnen erbrachte Argumentation, Studiengebühren seien sozial gerecht, weil sie die Allgemeinheit entlasteten, weist die Hochschulgruppe entschieden zurück. Die Folgen eines Fachkräftemangels durch künstlich eingeführte Zugangshürden zu Bildung, sind zweifelsohne schwerwiegender für die Allgemeinheit, als eine breite staatliche Finanzierung der Hochschulbildung. Abschließend stellt Erich Tscherner, ebenfalls Sprecher der Hochschulgruppe, fest: „Der Kampf für gebührenfreie Bildung muss weitergehen. Die Jusos stehen für dieses Ziel und werden den Kampf weiterhin fortführen!“