AUSSERORDENTLICHER KREISPARTEITAG

Veröffentlicht am 20.12.2013 in Ankündigungen

Liebe Genossinnen und Genossen,

auf Beschluss des Vorstandes des Kreisverbandes Unstrut-Hainich wird am

Donnerstag, dem 30. Januar 2014
um 18:30 Uhr
im Mehrgenerationenhaus „Deutsches Haus“ in Körner

ein außerordentlicher Kreisparteitag

stattfinden.

Die Fristen für diesen außerordentlichen Kreisparteitag richten sich nach § 22 des Statutes der SPD Deutschlands.

Auf diesem Parteitag wird der neue Kreisvorsitzende und ggfs. ein weiteres Kreisvorstandsmitglied gewählt. Außerdem wird über einen Antrag auf Satzungsänderung abgestimmt, der zum Ziel hat, alle Kreisparteitage als Mitgliedervollversammlungen durchführen zu können.

vorläufige Tagesordnung:

1. Eröffnung
2. Begrüßung durch einen Vertreter des gastgebenden Ortsvereins
3. Grußworte
4. Konstituierung
a) Wahl des Parteitagspräsidiums
b) Annahme der Tagesordnung
c) Annahme der Geschäftsordnung
d) Wahl der Mandatsprüfungs- und Zählkommission
5. Bericht der Mandatsprüfungskommission
6. Antragsberatung, Beschlussfassung
7. Diskussion über die Arbeit im Kreisverband sowie zu aktuellen politischen Themen
8. Vorstellung der Kandidaten,
Wahlen
a) des/der Kreisverbandsvorsitzenden
b) bei Wahl eines Kreisvorstandsmitgliedes zum/zur Kreisverbandsvorsitzenden wird dieses
Vorstandsmitglied nachgewählt
9. Schlusswort des neuen Kreisvorsitzenden

Antragsfrist für diesen Parteitag ist der 18.01. 2014.

Um die reibungslose Vorbereitung und Durchführung des Parteitages zu gewährleisten, bitten wir darum, Kandidatenvorschläge und Sachanträge bis zu diesem o.g. Termin bei der stellvertretenden Kreisvorsitzenden Claudia Zanker einzureichen.

Vorläufige Geschäftsordnung:

1. Stimmberechtigte Teilnehmer der Mitgliedervollversammlung sind die Mitglieder des SPD Kreisverbandes Unstrut-Hainich-Kreis.
2. Die Stimmberechtigung wird durch die Mandatsprüfungskommission festgestellt.
3. Die Mitgliedervollversammlung wählt aus den Reihen der Teilnehmer ein Präsidium und beschließt die Tagesordnung und die Geschäftsordnung.
4. Das Präsidium erteilt unter Berücksichtigung der Tagesordnung Rederecht in der Reihenfolge der Wortmeldungen.
Die Redezeit beträgt maximal 5 Minuten.
Gästen kann durch das Präsidium Rederecht erteilt werden.
5. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer
Zweidrittel-Mehrheit.
6. Anträge zur Geschäftsordnung sind in maximal 3 Minuten vorzutragen und sofort zu behandeln. Dabei
muss nach Pro und Kontra abgestimmt werden.
7. Die Wahlen erfolgen gemäß der Wahlordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
8. Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Parteitages in Kraft.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Claudia Zanker
stellv. SPD-Kreisvorsitzende

 
 

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