Aktionsplan Weimar – Aktion ja, Aktionismus nein

Veröffentlicht am 13.06.2007 in Umwelt & Energie

Die in letzter Zeit aufgekommene Diskussion über einen Aktionsplan für Weimar, der im Zusammenhang mit der Luftqualität in Weimar zu erstellen ist, hat der Vorsitzende des SPD-Kreisverbands Stadt Weimar, Carsten Diekmann, zum Anlass einiger Anmerkungen genommen.

„Es ist bekannt, dass die Qualität der Luft in Weimar teilweise bedenklich schlechte Werte hat,“ so Diekmann. „Es gibt Festlegungen von Grenzwerten und diese Grenzwerte sind deutlich überschritten. Das gilt sowohl für die Werte, die für bestimmte Stoffe gelten als auch für die Häufigkeit der Überschreitungen.“ Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat aus diesem Anlass auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gemeinsam mit der Stadt Weimar einen Aktionsplan entwickelt. Dieser Aktionsplan enthält eine Reihe von Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Luftqualität verbessert werden könnte.

„Der Aktionsplan liegt im Entwurf vor und dürfte in Kürze in Kraft treten,“ so Diekmann, der weiter feststellt, dass die „Vorbereitungen und verfahrenstechnischen Schritte abgeschlossen sind“. Gleichzeitig betont Diekmann, der Aktionsplan sei kein Gesetz. Die Stadt sei nicht unmittelbar durch den Aktionsplan verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. „Es gibt zahlreiche fachgesetzliche Regelungen, deren Umsetzung zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen könnte,“ so Diekmann. So sei die Einrichtung einer Tempo-30-Zone keineswegs daran geknüpft, dass sich diese Maßnahme im Katalog der Maßnahmen eines Aktionsplans wiederfinde. „Tempo-30-Zonen sind auch ohne Aktionsplan machbar,“ erklärte Diekmann.

Problematisch aber sei es, jetzt vor allem die Einrichtung einer Umweltzone zu fordern. „Die Einrichtung einer Umweltzone ist tatsächlich erst möglich, wenn diese Maßnahme im Aktionsplan genannt wird,“ so Diekmann. „Der Entwurf eines Aktionsplans für Weimar weist die Einrichtung einer Umweltzone neben vielen anderen Maßnahmen aus. Wenn man sich aber für die Einrichtung einer Umweltzone entscheidet, so sollte diese Entscheidung auf Dauer getroffen werden,“ erklärt Diekmann. „Als kurzfristige Reaktion auf Grenzwertüberschreitungen taugt die Einrichtung einer Umweltzone nicht.“ Ohnehin, so Diekmann, knüpfe der Maßnahmeplan zum Aktionsplanentwurf für Weimar die Einrichtung einer Umweltzone daran, dass zunächst die Stadtumfahrung fertiggestellt wird. „Gerade in Weimar gilt: Umweltzonen bedeuten Sperrungen. Sperrungen bedeuten Verdrängung. Die Einrichtung einer Umweltzone würde daher in Weimar ohne eine funktionierende Stadtumfahrung zu einer Verdrängung des Straßenverkehrs innerhalb der Stadt führen. Es bringt aber nichts, Entlastung hier mit Belastung dort zu erkaufen,“ so Diekmann.

Abschließend wies Diekmann auf aktuelle Rechtsprechung hin. „Die Aufstellung eines Aktionsplanes ist Sache des Landes. Wenn sich die Stadt verweigert, kann sie tatsächlich vor Gericht die schlechten Karten haben, von denen zu lesen war. Weimar aber hat sich nicht verweigert. Der Aktionsplan ist im Entwurf da.“ Erst im März, so Diekmann weiter, habe das Bundesverwaltungsgericht die Ansicht geäußert, dass es nach nationalem (deutschen) Recht keinen Anspruch auf Erstellung eines Aktionsplans gebe. Betroffene könnten nach Ansicht das Gerichts ihr Recht auf Abwehr gesundheitlicher Feinstaubpartikel im Wege der Klage auf Durchführung planunabhängiger Maßnahmen durchsetzen. Es bestehe, so habe das Gericht festgestellt, deshalb unabhängig von einem Aktionsplan effektiver Rechtsschutz.

 
 

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