Zwangsprostitution und Freierbestrafung

Veröffentlicht am 15.05.2005 in Freiheit & Sicherheit

Bereits vor knapp vier Jahren haben die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag "Prävention und Bekämpfung von Frauenhandel" in den Bundestag eingebracht und einstimmig verabschiedet.

Er hat das Thema vor allem unter dem Aspekt der Menschenrechte der Opfer betrachtet. Seit der Verabschiedung unseres Antrags aus dem Jahre 2001 hat der Bund eine Reihe der darin enthaltenen Forderungen erfüllt, wie zum Beispiel die jüngste Änderung des Strafrechts. Dies erleichtert das Vorgehen gegen die Täter, die Schlepper. Aber auch die Opferrechtsreform hat die Situation der Opfer von Menschenhandel verbessert.

Das Thema Freierstrafbarkeit wird von der SPD ernst genommen. Wir haben uns daher bei dem fraktionsübergreifenden Berichterstatter-Gespräch im Zusammenhang mit der letzten Änderung des Strafrechtsgesetzbuchs (StGB) bezüglich. Menschenhandel darauf geeinigt, den Punkt "Freierstrafbarkeit" mit der nötigen Sorgfalt zu prüfen. Fest steht: Nichts wäre - auch im Hinblick auf die Situation der Opfer - fataler als Regelungen, die in Wahrheit nicht greifen oder die Situation der
Opfer eher verschlechtern und die illegale Prostitution noch mehr in den Untergrund verdrängen. Wir brauchen keine mit der heissen Nadel gestrickte Änderung des StGB, die sich populistisch gut vermarkten lässt, sondern eine Regelung, die insbesondere auch die Situation der Opfer im Blick hat. Eine von der Union geforderte Freierstrafbarkeit, die sich auch auf die Leichtfertigkeit erstreckt, würde jedoch - nach Ansicht der Beratungsstellen - jede präventive Arbeit im Freiermilieu zunichte machen. Am Beispiel Italien, wo die aufenthaltsrechtlichen Regelungen für die Opfer von
Frauenhandel wesentlich besser sind als bei uns und das Netz der Beratungsstellen dichter, erkennt man, wo der eigentliche Lösungsansatz liegt. Dort werden 20 Prozent aller Fälle von
illegaler Prostitution von den Freiern aufgedeckt, die sich an die Beratungsstellen wenden. Zur Polizei gehen in Italien wie hier dagegen die wenigsten der Freier. Eine Ermittlung der Polizei würde nämlich aufdecken, dass der Mann eine Prostituierte aufgesucht hat - ein Umstand, der bei der
Partnerin sicherlich nicht auf Verständnis stiesse. Da hilft auch keine Kronzeugenregelung.

Im Rahmen der Mittelkürzungen in den Ländern werden existierende Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel nicht mehr bezuschusst und müssen oft geschlossen werden - obwohl es bereits jetzt zu wenig dieser Beratungsstellen gibt. Einzig Rheinland-Pfalz hat einen Opferfond für sie
eingerichtet. Trotz der Aufklärungsarbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Beratungsstellen wird jungen Frauen, die als illegale Prostituierte bei einer Razzia oder anderen Kontrollen aufgegriffen werden, oft nicht die vier-Wochen-Frist eingeräumt, die ihnen bis zu ihrer freiwilligen Ausreise eigentlich zusteht. Das fördert bedauerlicherweise den Drehtüreffekt und verhindert oft Ermittlungen gegen die Schlepper. Nur sehr wenige der Frauen, die hohen Mut bewiesen und durch ihre Aussage zur Aufdeckung und Zerschlagung der Netze der Schlepper beigetragen haben, erhalten Abschiebeschutz oder gar ein Bleiberecht oder eine neue Identität. Hier ist auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefragt - wenn sie es denn ernst meint mit ihrem Einsatz für die Zwangsprostituierten - auf die unionsgeführten Landesregierungen einzuwirken.

(Quelle: AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

 
 

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