Zwangsbeitrag für Werbung ist verfassungswidrig! - Jusos begrüßen die Entscheidung aus Karlsruhe

Veröffentlicht am 03.02.2009 in Gesundheit

Thomas Liehr

Die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) finanzierte sich aus den Zwangsabgaben von Bauern.

Das heißt, einen Teil des Wertes aller produzierten Produkte, mussten die ca. 380.000 deutschen Landwirte an diese Gesellschaft abtreten. Mit den rund 100.000.000 Euro jährlich konnte die CMA umstrittene, sexistische und fragwürdige Werbekampagnen wie beispielsweise ‚Esst mehr Fleisch’ oder ‚Deutschland hat Geschmack.’ umsetzen. Zudem fiel die CMA durch massive Kritik des Bundesrechnungshofs auf.

Weiter stellte die CMA durch ihren pauschalen Ansatz bei der Bewerbung von landwirtschaftlichen Gütern einen extremen Nachteil für die spezialisierten Biobauern in Thüringen dar.

Die Jusos begrüßen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches mit seiner Entscheidung die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unterstrich. Dieser hatte bereits 2002 die Werbung für deutsche Produkte als europarechtswidrig eingestuft.

„Wenn die einzige Botschaft der Werbung ‚Fleisch: Ja klar!’ oder ‚Die Milch macht's’ ist, wird in keiner Art und Weise differenziert, ob es sich hierbei um Fleisch und Milch aus der Massentierhaltung oder vom Biobauern handelt. Und für diesen Wettbewerbsnachteil mussten bisher alle Thüringer Bauern Abgaben leisten. Diesen Missstand beendete das Bundesverfassungsgericht zu Recht.“, findet der stellvertretende Juso-Landesvorsitzende Thomas Liehr.

 
 

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