„Wir brauchen keinen Papiertiger, sondern eine klare gesetzliche
Perspektive für die Entwicklung der Bibliotheken im Freistaat“, sagt
Hans-Jürgen Döring.
Als „völlig unzulänglich“ kritisiert der
kulturpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion die
Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses zum Bibliotheksgesetz.
Diese sieht vor, den CDU-Gesetzentwurf mit nur unwesentlichen Änderungen
zu verabschieden.
„Die CDU-Mehrheit im Ausschuss hat hier lediglich ein bisschen Kosmetik
betrieben“, sagt Döring nach der Ausschussberatung am Donnerstag. Nach
wie vor entspreche der Gesetzentwurf nicht den Anforderungen, die sich
aus einer Anhörung des Wissenschaftsausschusses zum Thema ableiten
ließen. Fast alle Anzuhörenden hätten das drastische
Zusammenstreichen der Landesförderung für öffentliche Büchereien in den
vergangenen Jahren kritisiert. Nach ihrer Ansicht sei ohne zusätzliches
finanzielles Engagement des Freistaats künftig keine positive
Entwicklung des Thüringer Bibliothekswesens möglich. „Der
CDU-Gesetzentwurf wird dieser Einschätzung aber überhaupt nicht gerecht,
er schreibt lediglich den bestehenden Mangel fest“, sagt Döring.
Der Kulturpolitiker kritisiert zudem den CDU-Abgeordneten Schwäblein.
Dieser hatte jetzt behauptet, eine Umsetzung der Oppositionsforderungen
zum Bibliotheksgesetz koste das Land jährlich 20 Millionen Euro. „Diese
Zahl ist völlig unseriös und einfach aus der Luft gegriffen worden“,
ärgert sich Döring. Auf diese Weise entziehe sich die CDU einer
inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Oppositionsantrag, im
Bibliotheksgesetz den Anspruch jedes Thüringers auf Zugang zu einer
sachgemäß ausgestatteten allgemeinen Bibliothek in seiner Nähe zu
verankern.
„Anstatt ein bundesweit vorbildliches Gesetz auf den Weg zu bringen,
das die gemeinsame Verantwortung von Kommunen und Land für die
Bibliotheken festschreibt, klammern sich die Christdemokraten an ein
weitgehend inhaltsleeres Papier“, beklagt Hans-Jürgen Döring. Damit
sei eine große Chance für Thüringen vertan worden.