Das am heutigen Tag vom Bundesverfassungsgericht ergangene Urteil zur künftigen Organisation des ALG-II Bereiches bedeutet für die Betroffenen im Altenburger Land,
dass es innerhalb der nächsten 3 Jahre wiederum zu einer Neuregelung kommen wird.
Dabei sei die notwendige enge Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommune vom Bundesverfassungsgericht nicht bezweifelt worden. Im Altenburger Land aber habe man statt auf Kooperation nun auf Konfrontation der Behörden gesetzt- das gehe zu Lasten der Hilfesuchenden.
Vor diesem Hintergrund ist es für den SPD-Kreisverband umso weniger nachvollziehbar, dass zum 1.1.2008 bereits eine Trennung der ARGE erfolgte. Nach dem heutigen Urteil wäre es in jedem Falle besser gewesen, die Zusammenarbeit fortzusetzen und sich einer zukünftigen Neuorganisation anzuschließen.
Das Altenburger Land ist einer von 2 Landkreisen in Deutschland, welcher mit Beginn des neuen Jahres die Arbeitsgemeinschaften zwischen Landkreis und Arbeitsverwaltung aufgelöst haben. „Gerade angesichts der großen Zahl von ALG-II Empfängern bei uns, wäre die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit sinnvoll gewesen“, so der Kreisvorsitzende Dr. Hartmut Schubert.