Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte!

Veröffentlicht am 26.04.2012 in Allgemein

Liebe Weimarerinnen und Weimarer,

am 6. Mai findet die Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters in Weimar statt. Folgenden Hinweis möchte ich Ihnen dafür mit auf den Weg geben:

Auch wenn Sie nach dem ersten Wahlgang am Wochenende Ihre Wahlberechtigungskarte bereits entsorgt haben, können Sie am 6. Mai wählen gehen.

Es genügt, sich im Wahllokal mit einem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. So kann der Wahlvorstand mit Hilfe des Wählerverzeichnisses nachprüfen, ob Sie wahlberechtigt sind.

Das gleiche gilt auch für die Briefwahl:
Hier können Sie bis zum 4. Mai 18:00 Uhr Briefwahlunterlagen im Briefwahllkokal in der Schwanseestraße 17 (Marie-Juchacz-Saal) abholen und dann entweder direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben oder die Unterlagen per Post einsenden.

Es ist also ganz einfach!

Ich bitte Sie - nutzen Sie zahlreich die Möglichkeit zur Stimmabgabe!

Jede Stimme zählt!

Herzliche Grüße,
Ihr Stefan Wolf

 
 

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