Bundestagsabgeordneter Gerhard Botz der SPD-Bundestagsfraktion, ordentliches Mitglied des Landwirtschaftsausschusses wurde unlängst auf ein Problem in der Praxis hingewiesen, was eigentlich keines werden sollte und zu dessen Klärung er vielleicht beitragen kann und möchte.
Herr Botz entdeckte, dass die Handhabung der Genehmigung von Biogasanlagen im Zusammenhang von bereits vorhandenen Stallungen eigentlich recht unproblematisch sein sollte, was aber leider nicht immer der Fall ist.
So hatte der Gesetzgeber mit der Novelle des Baugesetzbuches im letzten Frühjahr die Intention, eine Erleichterung für den Bau dieser Anlagen im Sinn, wenn diese auf der Grundlage von bereits existierenden Anlagen errichtet werden, doch leider sieht die behördliche Praxis nicht immer so aus.
Es geht wie so oft um Geld ? im Klartext um die Finanzen zur Gewährleistung der Rückbauverpflichtung. Letzteres hat der Land- und Energiewirt jedoch schon für die bestehende Anlage erbracht und wäre so bei einer Erweiterung nicht unbedingt erneut gefordert von der Bundesrahmengesetzgebung, denn diese innovative und umweltfreundliche Technik zur Energieerzeugung wird ausdrücklich begrüßt, berichtet der Abgeordnete Botz weiter.
?Auch die besten Marktanreizprogramme? werden auf diese Art und Weise zur Makulatur, bevor sie greifen können, wenn es uns nicht gelingt, derartige Bremsklötze zu entfernen. Ich kann die zuständigen Behörden der Länder nur dringend auffordern, ihre Spielräume bezüglich der Rückbauverpflichtung im Interesse dieser sinnvollen Investitionen zu nutzen.?, so Bundestagsabgeordneter Botz wörtlich.