US-Behörden untersagen wichtige Informationsweitergabe

Veröffentlicht am 24.04.2005 in Internationales

Mit großer Besorgnis hat uns die Auskunft des Geschäftsführers von Syngenta Deutschland erfüllt, dass die US-Behörden mit Hinweis auf das laufende Verfahren der Firma Syngenta untersagt haben, weitergehend und somit auch die zuständigen Eu-Behörden über den Vorfall zu informieren.

Syngenta erklärt damit den langen Zeitraum zwischen der Verständigung der US-Behörden im Dezember 2004 und der vorgeschriebenen Information der zuständigen Eu-Behörden Ende März. Hatte Syngenta tatsächlich nur die Wahl, entweder US-amerikanisches oder europäisches Recht zu brechen?

Die Geheimhaltung des Vorfalls bedeutet in jedem Fall eine Verletzung des EU-Rechts. Hier sind die Eu-Behörden gefordert, die Zusammenhänge mit den USA zu klären.

Fest steht: Alleine der seit Anfang dieser Woche geltende de-facto Importstop für Maiskleber (Futtermittel) würde die US-amerikanische Wirtschaft rund 350 Millionen Dollar jährlich kosten. Syngenta hat angekündet, dass frühestens am Wochenende mit einem zuverlässigen Nachweistest zu rechnen sei. Damit wäre der grösste Schaden für die stark weltweit exportierenden Mais-Farmer aus den USA abgewendet. Jetzt steht die Frage im Raum: Wurde hier bewusst auf Zeit gespielt zu Lasten der europäischen Verbraucher und Landwirte?

Insgesamt zeigt der Bt10-Skandal, wie wichtig klare Regeln für alle Gentechnik-Betreiber sind. Im Gentechnik-Gesetz haben wir darum dafür gesorgt, dass eine Art "Führerschein" für alle Betreiber vorgesehen ist, die mit gentechnisch veränderten Organismen umgehen. Diese Regelung will die CDU/CSU bei den anstehenden Verhandlungen des Gentechnik-Gesetzes im Bundesrat streichen lassen.

Als Konsequenz aus dem Bt10-Skandal ist auch zu klären, ob Firmen wie Syngenta grundsätzlich auch für nicht genehmigte gentechnisch-veränderte Produkte Prüfverfahren und entsprechendes Referenzmaterial den staatlichen Kontrollinstanzen zur Verfügung stellen müssen. Denn: Wonach man nicht sucht, dass findet man in der Regel in diesem Bereich auch nicht. Insgesamt zeigt sich, dass der deutsche Weg der Rückverfolgung, des Monitorings und der Haftung bei gentechnisch-veränderten Produkten mehr als richtig und wichtig ist. Den Laissez-Faire Regeln in den USA stehen solide Gesetze in Europa und in Deutschland gegenüber, die auch in Zukunft die Wahlfreiheit des Verbrauchers sichern sollen.

Quelle: Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernaehrung und Landwirtschaft

 
 

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