Unser Strafrecht setzt klare Grenzen gegen Nazi-Parolen – Höcke rechtskräftig verurteilt

Veröffentlicht am 15.09.2025 in Allgemein

Dorothea Marx, MdL

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke gegen zwei Urteile, denen die Verwendung einer verbotenen SA-Parole zugrunde lag, verworfen. Dazu bezieht die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag klar Stellung.

„Der heutige Beschluss ist ein wichtiges Signal. Wer Nazi-Parolen benutzt, macht sich strafbar. Dass der AfD-Landeschef wiederholt solche Parolen nutzte, zeigt, wie wenig Achtung diese Partei vor unserem  Rechtsstaat hat“, erklärt Dorothea Marx, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag.

Marx betont, dass die Entscheidung des BGH den Rechtsstaat stärke: „Die Richterinnen und Richter haben unmissverständlich klargemacht, dass Meinungsfreiheit ihre Grenzen dort hat, wo sie in die Verherrlichung und Verharmlosung des Nationalsozialismus abgleitet. Wer wie Höcke bewusst mit Symbolen und Sprache der SA arbeitet, überschreitet diese Grenzen. Das bleibt nicht folgenlos. Höcke ist nun vorbestraft. Dies unterstreicht einmal mehr seine Ungeeignetheit für politische Ämter.“ 

Die SPD-Fraktion sieht sich durch die Urteile bestätigt, weiterhin entschieden gegen rechtsextremistische Propaganda vorzugehen. „Der Rechtsstaat funktioniert. Aber wir alle sind gefordert, Nazi-Ideologien entschieden entgegenzutreten – auf der Straße, im Parlament und in den Köpfen“, so Marx abschließend.

 
 

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