Studiengebühren: Der Staat darf zugreifen

Veröffentlicht am 05.04.2005 in Allgemein

In Baden-Württemberg urteilen jetzt die Gutachter /Gebührenhöhe von 500 Euro "nicht bindend"

Berlin (ots) - Ein Zugriff der Finanzminister auf die
Studiengebühren ist rechtlich nicht zu verhindern, sagt der Tübinger
Gebührenrechtler Ferdinand Kirchhof. Die Landesregierungen müssten in
den Gebührengesetzen zwar genau begründen, warum sie die
Studienbeiträge verlangen: für die personal- und kostenintensive
Hochschulausbildung der Studenten. Aber was die jeweilige
Landesregierung dann mit den Gebühreneinnahmen macht, stehe ihr
offen. Das verfassungsrechtliche Budgetrecht des Staates stehe
grundsätzlich über gesetzlichen Regelungen, wie sie ein
Gebührengesetz treffen könne. Eine strikte Zweckbindung der
Studiengebühren, wie alle Wissenschaftsminister sie wollen, sei
?politisch richtig, aber rechtlich nicht zwingend", sagt Kirchhof.

Kirchhof, Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Universität
Tübingen, hat jetzt von Baden-Württembergs Wissenschaftsminister
Peter Frankenberg (CDU) den Auftrag erhalten, ein Rechtsgutachten zu
erarbeiten. Kirchhofs Gutachten und ein zweites, mit dem der
Stuttgarter Gebührenspezialist, Rechtsanwalt Klaus Peter Dolde,
beauftragt wurde, sollen Grundlage des baden-württembergischen
Gesetzentwurfs zur Einführung von Studiengebühren zum Wintersemester
2006/2007 werden.

Die Äußerungen der Verfassungsrichter zu der von den Unionsländern
diskutierten ?sozialverträglichen Gebührenhöhe" von 500 Euro hält
Kirchhof "nicht für bindend". Das Gesetz müsse so entwickelt werden,
dass die Gebührenhöhe ?diversifiziert" werden könne.

 
 

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