Studie zu fiskalischen Effekten eines gesetzlichen Mindestlohns

Veröffentlicht am 17.05.2011 in Arbeit

Es gibt viele gute Argumente für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland, so wie es diesen in 20 Staaten der Europäischen Union bereits gibt.

Der Umfang der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland ist seit Mitte der 1990er Jahre deutlich gewachsen und liegt inzwischen klar über dem europäischer Nachbarländer.

Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten für einen Lohn, der selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung keine hinreichende materielle und sozio-kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland ermöglicht. So haben im Jahr 2009 fast 16 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro verdient. Dabei sind Frauen (21 Prozent aller Frauen), Alleinerziehende (24 Prozent) und Paare mit Kindern (18 Prozent) besonders betroffen. Ein wachsender Niedriglohnsektor und die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse bedeuten auch für den Staat eine Herausforderung. In erheblichem Umfang müssen Steuergelder eingesetzt werden, um den von Niedriglöhnen betroffenen Menschen zumindest das Existenzminimum zu gewährleisten. Darüber hinaus führen Niedriglöhne auch zu einer Erosion der Einnahmebasis der Sozialversicherungen und des Staates. Deswegen hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Entwurf für ein Mindestlohngesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht (Drs. 17/4665(neu)).

Die fiskalischen Effekte der Einführung eines Mindestlohns konnten bisher nur grob schätzt werden. Nun liegt uns eine Studie von Prognos im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung vor, die Auswirkungen auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Sozialversicherungen untersucht hat. Das Ergebnis ist ein weiterer Beleg für die positiven Effekte eines Mindestlohns:

Mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro würde sich nicht nur die Einkommenssituation von fünf Millionen Menschen verbessern, auch der deutsche Staat könnte seine angespannte Haushaltslage mit mehr als sieben Milliarden Euro entlasten.

Durch die Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro würden die Erwerbseinkommen der privaten Haushalte um etwa 14,5 Milliarden Euro steigen. Daraus resultieren unmittelbar zusätzliche Einnahmen aus der Einkommensteuer und Sozialbeiträgen in Höhe von jeweils 2,7 Milliarden Euro.

Durch höhere verfügbare Einkommen steigen aber auch die Konsumausgaben der privaten Haushalte und leisten so einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der Binnennachfrage. Damit steigt auch das Aufkommen aus den Verbrauchssteuern um knapp 700 Millionen Euro. Zudem würden die Ausgaben für staatliche Transfers wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag um 1,7 Milliarden Euro zurückgehen.

Die bisherige Medienberichterstattung über diese Studie kritisiert die nicht einbezogenen möglichen negativen Beschäftigungseffekte eines Mindestlohns. Die neuere empirische Forschung – vor allem des UC Institute for Labor and Employment in Berkeley – sowie zahlreiche Studien im Auftrag der britischen Low Pay Commission kommen jedoch zum Ergebnis, dass die Einführung oder Erhöhung von Mindestlöhnen neutrale oder sogar leicht positive Beschäftigungseffekte hat. Mindestlöhne schaden auch gering qualifizierten Gruppen am Arbeitsmarkt nicht. So waren im Jahr 2007 in Frankreich (10,2 Prozent), Spanien (9 Prozent), Großbritannien (6,5 Prozent) und in den Niederlanden (4 Prozent) die Arbeitslosenquoten gering Qualifizierter deutlich niedriger als in Deutschland (17 Prozent).

Angesichts der Tatsache, dass in 20 von 27 Staaten der Europäischen Union Mindestlöhne bestehen, handelt es sich bei der Einführung ebensolcher in Deutschland nicht um ein politisches Experiment, sondern um die Übernahme einer in vielen anderen Staaten erprobten und erfolgreichen Gesetzgebung. Bereits im Jahr 2007 hat sich das Europäische Parlament für existenzsichernde Mindestlöhne ausgesprochen und folgte explizit nicht der Auffassung, dass Mindestlöhne eine negative Beschäftigungswirkung hätten. Im Übrigen wurden in mehreren Branchen in Deutschland branchenbezogene Mindestlöhne eingeführt, ohne dass negative Beschäftigungswirkungen bekannt geworden sind. Mindestlöhne werden mittlerweile von den verschiedenen Tarifpartnern für unterschiedliche Branchen gefordert.

Die Bundesregierung hat zur Konsolidierung des Bundeshaushalts ein sozial unausgewogenes Sparpaket vorgelegt. Die angeblichen Belastungen für die Verursacher der Finanzkrise sowie für hohe Einkommen und Vermögen sind bisher reine Ankündigung geblieben. Konkret sind dagegen die Belastungen für die arbeitenden Menschen und vor allem für die Arbeitsuchenden. Diese soziale Unausgewogenheit untergräbt damit auch die Bereitschaft der Menschen für die notwendige Konsolidierung des Bundeshaushalts.

Die Ergebnisse der Studie gibt es hier.

 
 

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