Sabine Doht, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellte am Rande der heutigen Landtagsdebatte über die Zuwendungen an die Fraktionen wiederholt klar, dass die SPD-Fraktion keinerlei Fraktionszulagen an ihre Mitglieder zahlt. „Die Sozialdemokratische Fraktion setzt damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 eins zu eins um“, so Doht.
Doht forderte zugleich vom Landesrechnungshof eine regelmäßige und wirksame Kontrolle der verfassungsgemäßen Verwendung der Fraktionszuwendungen: „Es kann nicht sein, dass nur zwei Mal in 20 Jahren eine ordentliche Prüfung vorgenommen wird.“ Ebenso erwarte sie eindeutige Aussagen des Landesrechnungshofes zur ordnungsgemäßen Verwendung der Fraktionszuwendungen, die keinerlei Spielraum für Interpretationen mehr zuließen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 21.07.2000 festgestellt, dass Teile des Thüringer Abgeordnetengesetzes (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ThürAbgG alte Fassung) mit dem Verfassungsrecht unvereinbar sind; d. h. dass die Gewährung von Fraktionszulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende und andere in Thüringen mit der Freiheit des Mandats und dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Abgeordneten unvereinbar ist.
Das Thüringer Abgeordnetengesetz wurde danach entsprechend novelliert. Die SPD-Fraktion hat seither keine Fraktionszulagen mehr an Abgeordnete ausgezahlt.
Stefan Schimming
Pressereferent