Stellungnahme der SPD Suhl zu Steuersenkungen in Suhl

Veröffentlicht am 21.07.2016 in Steuern & Finanzen
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Stadträte, werte Gäste,
der vorliegende Antrag beinhaltet die Senkung der Steuerhebesätze ab 2017 , wie sie mit der neuen VV Bedarfszuweisungen vom 8. Juni 2016 vom Innenminister für Städte bis 50.000 Einwohnern, und die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, vorgegeben sind.

Diese gesenkten Hebesätze sind demzufolge auch für unsere Stadt zutreffend. Alle 4 Fraktionen haben diesen Antrag mit den neuen vorgegebenen Hebesätzen unterschrieben. (auch wenn gemeinsame Anträge Schwerstarbeit sind).
Das heißt in der Grundsteuer A eine Senkung von 332 auf 320, in der Grundsteuer B von derzeit 472 auf 445 und in der Gewerbesteuer von derzeit 435 bzw. 460 ab 2017 zurück auf 424 v.H. und das alles ab 2017  Endlich kann man da nur sagen, wurde diese Änderung der VV, die noch aus der Vorgängerregierung im Land resultierte, aufgehoben und das  Druckmittel, nur wer bei den Hebesätzen  mit 110 % über dem Landesdurchschnitt in der jeweiligen Größenklasse liegt, kann Bedarfszuweisungen erhalten,  aufgehoben.
Deshalb sollten auch wir als Stadtrat  unsere Bürger und Gewerbetreibende nicht weiter mit diesen hohen Steuersätzen belasten und  mit der Neufestsetzung , sprich Senkung, ein Zeichen  setzen, dass wir eben nicht nur erhöhen, sondern auch senken können, wenn wir die Möglichkeit haben.
Und eine Steueroase werden wir deshalb noch lange nicht,  denn lt. vorliegender Übersicht der IHK vom März 2016 liegen wir dann z.B. in der Gewerbesteuer mit 424 v.H. immer noch über den umliegenden Städten und Gemeinden der Region.
Also die Bitte an die Fraktionen, die Hebesätze heute wie im Antrag enthalten, zu beschließen.  Im Finanzausschuss wurde dazu auch bereits beraten. Und je früher wir den Beschluss fassen, umso mehr Zeit hat die Verwaltung für die fristgemäße Umsetzung.
Danke.

 
 

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