Zur Insolvenz der Geraer Stadtwerke erklärt Melanie Siebelist, wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion:
„Die Krise der Geraer Stadtwerke bot der Stadtspitze zwei alternative Handlungswege:
Der erste Weg bestand darin, die Kreditverhandlungen für das Straßenbahnprogramm erfolgreich und ohne Unsicherheit über die eigene Position abzuschließen, basierend auf den veröffentlichten Maßnahmen aus dem Ernst & Young-Gutachten und den Vorschlägen der Geschäftsführer umgehend ein Gesamtsanierungskonzept für die Stadtwerke durch einen starken Stadtwerke-Vorstand entwickeln und umsetzen zu lassen - hier lag vor allem das Augenmerk auf einer starken alleinigen Konzernmutter -, die Wertberichtigung des Kraftwerks zu tragbaren Konditionen zu verhandeln und den Querverbund in Zusammenarbeit mit der Landesregierung zu stabilisieren.
Der zweite Weg bestand darin, eine Insolvenz als Chance für einen Neuanfang zu sehen, durch den aufgelaufene und aktuelle Verbindlichkeiten neu verhandelt werden und die Struktur der Stadtwerke effizienter gestaltet wird. Diese Sichtweise kann man vertreten. Die SPD-Fraktion kommt jedoch in der Abwägung von Chancen und Risiken bzw. Schäden zu der Auffassung, dass letztere überwiegen.
Wir müssen davon ausgehen, dass die Insolvenz politisch gewollt ist und sich die Oberbürgermeisterin in Absprache mit dem Finanzminister für den Weg der Insolvenz entschieden hat.
Über die Folgen kann man nur spekulieren, da eine solche Situation deutschlandweit bisher einzigartig ist: Die handelnden Akteure nehmen damit voraussichtlich mindestens die Privatisierung der Energieversorgung und der Wohnungsgesellschaft, Personalabbau, eine enorme Rufschädigung der Stadt, einen vermutlich zweistelligen Millionenbetrag für den Insolvenzverwalter und sein Team, die Erhöhung von Zinsen für Kommunalkredite, einen enormen, nicht messbaren Vertrauensverlust in die öffentliche Hand und den weitgehenden Verzicht auf demokratische Mitsprache in Kauf.
Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass der Schaden im Zuge der Insolvenz für Gera und das Land Thüringen höher sein wird, als die Kosten für deren Abwendung gewesen wären. Die Fraktion erwartet vom Vorstand der Stadtwerke die Vorlage eines Sanierungskonzepts beim Insolvenzgericht, dass zur Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) führt und den Schaden und den Aufwand des Insolvenzverwalters minimiert.“