Einzelhandel und IHK Erfurt sollen Kirche im Dorf
lassen
Der SPD-Wirtschaftspolitiker Wolfgang Lemb erklärt zur heutigen Kritik Thüringer Einzelhändler und der IHK Erfurt am neuen Ladenöffnungsgesetz:
„Ich kann allen nur raten, die Kirche im Dorf zu lassen. Dass wir eine gesetzliche Möglichkeit dafür geschaffen haben, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel künftig nur maximal an zwei Samstagen pro Monat arbeiten dürfen, halte ich angesichts der gezahlten Arbeitsentgelte, der Arbeitszeiten und der Arbeitsbedingungen im Thüringer Einzelhandel im Allgemeinen für absolut gerechtfertigt und
notwendig.“
Daher wünscht sich der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion,
dass der entsprechende Passus im Gesetz nicht gegen Bundesrecht
verstößt. Er fügt hinzu: „Auch die Kritik am Gesetzgebungsverfahren entbehrt jeder Grundlage. Selbstverständlich gab es dazu eine Anhörung und selbstverständlich sind dabei auch die Kammern und Verbände zu Wort gekommen.“
Der SPD-Sozialpolitiker David Eckardt ergänzt: „Unser Koalitionspartner, die CDU, hat sich sehr dafür eingesetzt, dass wir die angesprochene Regelung zur Samstagsarbeit mit in das Ladenöffnungsgesetz
aufnehmen. Auch wir halten das für einen wichtigen Beitrag zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Einzelhandel.“
Eckardt wendet sich jedoch gegen die Forderung der CDU-Fraktion, bereits jetzt eine Rechtsverordnung zur Samstagsarbeit durch das Sozialministerium zu erlassen: „Das Thüringer Sozialministerium wartet derzeit auf eine Stellungnahme des Bundes zur Rechtmäßigkeit der Arbeitszeitregelung im novellierten Gesetz. Die Arbeitnehmer und auch die Arbeitgeber benötigen Rechtssicherheit. Wir können jetzt keine Verordnungen erlassen, die wir eventuell später wieder zurücknehmen müssen. Das wäre vollkommen unnötiger Aktionismus.“