
Von einem schweren Tag für viele taubblinde Menschen spricht die SPD-Landtagsabgeordnete Dagmar Künast nach einer Entscheidung, die heute im Sozialausschuss des Deutschen Bundestages getroffen wurde.
Die Regierungsfraktionen hatten dort einen Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, der die Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art und die Einführung eines speziellen Merkzeichens „Taubblindheit“ vorsieht. „Menschen, die weder sehen noch hören können, sind im besonderen Maße von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen“, konstatiert Künast, die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „Echte Teilhabe, wie sie Behindertenrechtskonvention der UN und auch die Umsetzungspläne von Bund und Land fordern, ist aber nur durch Anerkennung und stärkere Förderung möglich“, sagt die Abgeordnete. Die SPD-Abgeordnete fordert deshalb erneut die Einführung eines Bundesteilhabegeldes.
Die Forderung, Taubblindheit als besondere Behinderung anzuerkennen, ist indes kein Novum. Bereits 2012 beschloss dies die Sozialministerkonferenz und lehnte sich damit eng an die UN-Konvention an. Zur konkreten Umsetzung seien die verstärkte Aus- und Weiterbildung von Taubblinden-Dolmetschern sowie eine Gewährung der Nachlässe, ähnlich anderer Merkzeichen (Bl, Gl, RF), notwendig.