Im Interesse der betroffenen Bürger des Landkreises und einer effizienten und erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik fordert der Kreisverband der SPD belastbare Zahlen über die Kosten, die dem Landkreis bei einer Auflösung der ARGE entstehen.
Mit einer Trennung der ARGE müssen die Empfänger von SGB II Leistungen ab 1. Januar 2008 bei zwei verschiedenen Behörden ihre Gelder beantragen. Zudem werden die in der ARGE zusammengeführten Zuständigkeiten wieder auf die Arbeitsagentur und das Landratsamt aufgesplittet. Dies wäre aus Sicht der Kreis-SPD ein Rückschritt in die Zeiten der 90iger Jahre, als noch die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe getrennt waren. Diese Entscheidung kann deshalb von der Kreis-SPD nur mitgetragen werden, wenn es für den Landkreis und damit über die Kreisumlage auch für die Gemeinden des Kreises zu Einsparungen durch diese Trennung kommt. Exakte Zahlen liegen dafür bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vor. Aus diesem Grund fordert der SPD-Kreisverband, dass vom Landrat detaillierte und realistische Zahlen vor einer abschließenden Entscheidung der Öffentlichkeit vorgelegt werden.