Pressemitteiung

Veröffentlicht am 20.05.2011 in Landtag

Presseerklärung Erfurt, 20. Mai 2011

Kanis zu Residenzpflicht: Kabinettsbeschluss bringt deutliche Verbesserungen für Asylsuchende / Bundesratsbeschluss ermöglicht Öffnung über Ländergrenzen

Mit Blick auf Top 23 im Plenum zum Thema Ausweitung der Residenzpflicht erklärt Regine Kanis, die migrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Mit der vor kurzem im Thüringer Kabinett getroffenen Übereinkunft haben Asylsuchende künftig definitiv einen größeren Bewegungsradius in Thüringen als bislang. Das begrüße ich ausdrücklich, auch wenn mir die jetzt gefundene Regelung für Asylsuchende in Thüringen nicht weit genug geht.“

Kanis erinnert an einen kürzlich gefassten Bundesratsbeschluss zur Lockerung der Residenzpflicht. Die entsprechende Änderung des Asylverfahrensgesetzes ermögliche es den Bundesländern, den Aufenthaltsbereich für Asylbewerber auf das ganze Land auszuweiten. Diese Erweiterung könne auch auf benachbarte Bundesländer ausgedehnt werden - vorausgesetzt, diese einigten sich einvernehmlich.

Dies könne beispielsweise im Landkreis Sonneberg geschehen. Kanis: „Ich weiß, dass die Verwaltung solchen Überlegungen offen gegenüber steht.“ Dies wäre ganz im Sinne der SPD-Fraktion“, sagt Kanis, die ausdrücklich bedauert, dass sich der Koalitionspartner CDU nicht über die jetzt getroffene Regelung hinaus bewegen wolle.

„Im Sinne der betroffenen Menschen sollten wir jetzt gemeinsam eine großzügigere Lösung anstreben“, so Kanis an die Adresse des Koalitionspartners CDU. Für ihre Begriffe gebe es keine nachvollziehbaren Argumente, weshalb dies nicht geschehen sollte.
Kanis: „Nach dem entsprechenden Bundesratsbeschluss gibt es zweifelsfrei Spielräume, den Koalitionsvertrag entsprechend anzupassen. Es gibt jetzt Rechtssicherheit bei einer deutlichen Lockerung der strengen Aufenthaltsregelungen, da darf Thüringen nicht durch kleinteilige Lösungen hinter das übrige Bundesgebiet zurückfallen“, mahnt die Abgeordnete.

 
 

Homepage Regine Kanis

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