Petitionsgesetz der Koalitionsfraktion eingereicht und zur Behandlung an den Petitionsausschuss und Justizausschuss über

Veröffentlicht am 04.05.2012 in Landtag

Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes liegt im Bereich Öffentliche Petitionen, aber auch eine noch stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen, die gesetzliche Verankerung einer Frist, für die Abgabe von Stellungnahmen durch die Landesregierung und die Einbeziehung der Fachausschüsse bei einer öffentlichen Anhörung zu öffentlichen Petitionen wurde von uns in diesem Gesetzentwurf eingearbeitet.

Bei den neu einzuführenden öffentlichen Petitionen handelt es sich um
Bitten oder Beschwerden von Bürgern deren Anliegen von allgemeinem Interesse ist.
Auf Antrag des Petenten, wenn keine Ausschussgründe vorliegen, wird eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Landtages erfolgen und weitere Petitionsberechtigte erhalten die Möglichkeit der Unterstützung dieser Petition durch eine Mitzeichnung. Dies ist mit einer Frist von 6 Wochen möglich.
Danach erfolgt eine Behandlung im Ausschuss entsprechend der Verfahrensgrundsätze und die Öffentlichkeit wird über das Ergebnis im Internet informiert.
Eine Besonderheit stellt dabei aber noch die Mitzeichnung von mehr als 1500 Bürgern dar.In diesem Fall soll die Vertrauensperson der Petenten öffentlich unter Hinzuziehung der zuständigen Fachausschüsse angehört werden, es sei denn, der Ausschuss lehnt dies mehrheitlich ab.
Sehr wichtig war uns auch die Aufnahme von Erleichterungen bei der Einreichung von Petitionen durch Menschen mit Behinderung Jetzt soll es möglich werden, Petitionen schriftlich auch in Brailleschrift, sowie mündlich, auch durch den Einsatz von Gebärdensprache, sowie lautsprachlichen Gebärden einzureichen.

 
 

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