NOVELLE DES PFLANZENSCHUTZGESETZES MEHRHEITLICH BESCHLOSSEN

Veröffentlicht am 08.03.2006 in Umwelt & Energie

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/SAS) Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedsland der Europäischen Union zugelassen sind, können künftig auch in Deutschland rasch zum Einsatz kommen, ohne dass sie hierzulande ein eigenständiges Zulassungsverfahren durchlaufen müssen.

Voraussetzung dafür sei, dass sie den gleichen Wirkstoff aufweisen, wie ein in Deutschland zugelassenes Präparat und mit ihm in der Zusammensetzung und Beschaffenheit übereinstimmen. Geprüft werde dies mit einem "stark vereinfachten Antragsverfahren" vor der ersten Einfuhr der Pflanzenschutzmittel.

Einer entsprechenden Regelung hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwochvormittag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes der Koalitionsfraktionen (16/644) in geänderter Fassung zugestimmt.

Für die Vorlage stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Die Linke. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, in dem diese eine Klarstellung verlangten, wann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BfVL) auf eine Vergleichsuntersuchung dringen kann.

Nach der Novelle kann das BfVL eine Vergleichsuntersuchung für so genannte parallelimportierte Pflanzenschutzmittel mit dem Referenzmittel durch ein geeignetes Labor dann verlangen, wenn es zur "Feststellung der Verkehrfähigkeit erforderlich" ist.
Nach Meinung der Grünen sollte eine Vergleichsuntersuchung immer dann erforderlich sein, wenn der Antragsteller keinen Nachweis darüber erbringen kann, dass etwa das Produkt aus der gleichen Produktionsstätte stammt.

Einig waren sich die Fraktionen darin, dass das Gesetz zur Anpassung an EU-Recht notwendig sei. Auch würden damit Umweltschutzstandards bei Parallelimporten von Pflanzenschutzmitteln verbessert sowie Rechtssicherheit für die Anwender geschaffen.

Union und FDP mahnten an, das Verfahren zur Überprüfung der Wirkstoffe und Zusatzstoffe, wie es in einer dem Gesetz folgenden Verordnung festgelegt werden soll, für die Anwender "überschaubar und unbürokratisch" zu gestalten. Die abschließende Beratung im Bundestag steht für den 9. März an.

 
 

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