Prof. Dr. Martin Morlok
Gutachter Martin Morlok schwimmt mit Volksbegehren gegen den Strom der Rechtsprechung. So bündig lässt sich die Reaktion der regierenden CDU zusammenfassen auf ein Rechtsgutachten, das die Landtagsfraktionen von PDS und SPD zur Zulässigkeit des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik in Thüringen in Auftrag gegeben haben.
Rein juristisch sieht sich die Regierung bestätigt. Der Düsseldorfer Rechtsprofessor Martin Morlok hat selbst eingeräumt, frohlockt Justizminister Harald Schliemann (CDU), dass seine Auffassung weder mit dem Bundes- noch mit den Verfassungsgerichten der meisten Länder übereinstimmt. Folglich stütze die Argumentation des Gutachtens keineswegs die Betreiber des Thüringer Volksbegehrens. Und Marion Walsmann, die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, echot, der Gutachter habe die durch Rechtsprechung entwickelte Grenze für Eingriffe in den Landeshaushalt "zutreffend dargelegt".
Diese Grenze, wieweit das Volk sich einmischen darf, wird mit maximal einem halben Prozent des Landeshaushalts angegeben. Über die restlichen 99,5 Prozent der in Thüringen aktuell neun Milliarden Euro habe allein das Parlament zu bestimmen. Doch Prof. Morlok, der seine Expertise gestern in Erfurt vorstellte, zieht genau das in Zweifel. 0,5 Prozent seien "deutlich zu niedrig", sagte er. Dadurch werde die Möglichkeit der Gesetzgebung durch das Volk unzulässig beschnitten. Diese Nachrangigkeit sei der Verfassung jedoch nicht zu entnehmen.
Morlok, der früher auch in Jena lehrte, setzt auf die Kraft des guten Arguments. Und auf die Schwäche des schlechten. Er kennt sie gut, die Ängste der regierenden Parteien. Das Haushaltsrecht sei nun mal das "Königsrecht des Parlaments", sagen sie. Stimmt, erwidert der Professor, seinen historischen Ursprung habe es als Volksrecht gegenüber dem Monarchen. Wenn es jetzt dazu benutzt wird, das Volk fern zu halten und sich hinter der Verfassung vor dem Volk zu verstecken, sei das eine groteske Wende.
Über Volksbegehren setzen sich Gruppeninteressen durch, heißt es, die das Gemeinwohl nicht im Blick haben. Ach, lästert Morlok, im parlamentarischen Betrieb passiert das nicht? Wozu gibt es dann all die Lobbyisten und Verbände, die die Politik belagern? Bleibt die Befürchtung, erfolgreiche Volksbegehren könnten den Haushalt ruinieren. "Das ist schlicht dreist", kommentiert der Rechtswissenschaftler mit Blick auf die Landesverschuldung. Dass Thüringen nur für Zinsen inzwischen 740 Millionen Euro im Jahr einplanen muss, sei ja wohl ganz ohne Volksgesetzgebung so gekommen. Was die These stützt, dass es gerade der Parlamentarismus ist, der eine eingebaute Tendenz zum Schuldenmachen hat.
Morlok ist kein radikaler Anhänger der plebiszitären Demokratie. Ein Haushalt ist ein kompliziertes Ding, weiß er, und dazu braucht es die Fachleute der Regierung und des Parlaments. Wenn aber "Volksgesetzgebung etwas kosten darf", dann müsste die Politik eine andere Form des Dialogs mit dem Volk finden.
Die Form des Dialogs in Thüringen heißt momentan Verfassungsgerichtshof. Dort hat, eigenartig genug, die Regierung gegen das Volksbegehren geklagt, um Rechte des Parlaments zu schützen. Zu den Erfolgschancen will sich der Düsseldorfer Professor nicht äußern. Bisher sind es nur die Verfassungsrichter in Sachsen, die sich seinen Argumenten genähert haben. SPD-Fraktionschef Christoph Matschie hofft noch, die Frage des Volksbegehrens zur Familienpolitik werde im Landtag entschieden. Morloks Gutachten sei ein Plädoyer dafür, eine politische Entscheidung zu suchen. Und Amtskollege Dieter Hausold von der PDS kündigte schon mal an, sich für verfassungsrechtliche Änderungen stark zu machen. Man müsse Volksbegehren von der "Fessel des Haushaltsvorbehalts" befreien.
Quelle: OTZ vom 12.01.2007, von OTZ-Redakteur Volkhard Paczulla Ätsch