Mit den in Erster Lesung beratenen Entwürfen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln für Abgeordnete halten die Koalitionsfraktionen ihr Versprechen, die Regeln über die Anzeige von Tätigkeiten und Einkommen von Abgeordneten klarer zu fassen und zu verschärfen.
Wir stellen klar, dass die Wahrnehmung des Amtes im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht.
Abgeordnete dürfen keine Zuwendungen ohne entsprechende Gegenleistung entgegennehmen.
Wir erweitern die Anzeigepflichten gegenüber dem Bundestagspräsidenten insofern, als fortan die bisherige Unterscheidung von mandatsbegleitender Berufstätigkeit und Nebentätigkeit aufgehoben wird.
Angaben zur Höhe der Nebeneinkünfte werden zukünftig in pauschalierter Form in drei Stufen veröffentlicht.
Wir schaffen erstmals ein Sanktionssystem mit der Möglichkeit, unzulässige Zuwendungen einzuziehen und Ordnungsgelder bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung festzusetzen.
Klare, verbindliche und transparente Regeln für die Mitglieder des Bundestages stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demokratie.