Mehr Demokratie Thüringen fordert u.a. Direktwahl von Präsidenten von Verfassungsgericht und Rechnungshof, Bürgerbeauftragtem und MDR-Intendant. Und alle Amtsträger, die direkt gewählt werden, sollten auch abwählbar sein.
Nach einem jüngst gefassten Beschluss der Landesmitgliederversammlung von Mehr Demokratie Thüringen sollten erheblich mehr Amtsträger in Thüringen vom Volk gewählt werden. Die Direktwahl soll gelten für die Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichts und des Rechnungshofes, den Bürgerbeauftragten, die Beauftragten für den Datenschutz und die Stasi-Unterlagen sowie den Intendant des MDR. Auch wenn ein direkt gewählter Abgeordneter des Landtags sein Mandat verliert, soll ein Nachfolger nicht einfach von einer Parteiliste nachrücken, sondern durch eine Direktwahl bestimmt werden.
Wie Joachim Linck, Mitglied im Mehr Demokratie-Landesvorstand und ehemaliger Direktor des Thüringer Landtags, heute bei einer Pressekonferenz erläuterte, würde die Direktwahl die Amtsträger mit höherer Legitimation ausstatten sowie ihre Unabhängigkeit und Kontrollfunktion stärken. Deshalb sollten Wahlvorschläge nicht nur vom Landtag und der Regierung eingebracht werden können, sondern auch von den Bürgerinnen und Bürgern, wenn eine bestimmte Unterschriftenhürde erreicht wird. Das von Mehr Demokratie vorgelegte Papier sieht ausdrücklich nicht die Direktwahl des Ministerpräsidenten vor, da dies auf eine Präsidialdemokratie und eine Schwächung des parlamentarischen Regierungssystems hinauslaufen würde.
Stärken will Mehr Demokratie Thüringen auch den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger bei der Auswahl der Amtsträger, die nicht direkt vom Volk gewählt werden. Dazu soll es vor der Berufung eine öffentliche Anhörung im Landtag geben sowie ein Internetportal, wo die Kandidatinnen und Kandidaten Fragen beantworten, die Bürger ihnen stellen.
Mehr Demokratie setzt sich zudem für die Einführung so genannter Recall-Verfahren ein. Auch Bürger sollen initiieren diese können, um die Abwahl direkt gewählter Amtsträger sowie des Ministerpräsidenten zu erreichen.
Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Verfassungsgerichtshof einem Abgeordnete des Landtages sein Mandat entzieht, wenn er oder sie sich wegen schwerwiegender Delikte als unwürdig erwiesen haben. Eine solche Abgeordnetenklage gibt es bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und dem Saarland. Diese sollte in Thüringen allerdings nicht nur vom Landtag beantragt, sondern auch von den Bürgerinnen und Bürgern erzwungen werden können.
Um den Aufwand für die öffentliche Hand sowie für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten, sollten Wahlen zusammengelegt und auch an eventuell anstehende Volksentscheide gekoppelt werden. Dies hat sich in US-Bundesstaaten bewährt.
„Wir gehen nicht davon aus, dass die Thüringer Politik gleich morgen auf unsere komplette Vorschlagsliste einschwenkt," betonte Mehr Demokratie-Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck bei der Pressekonferenz. "Wir präsentieren diese Ideen, um in die Debatte einzusteigen. Damit fängt alle Veränderung an. Wenn wir aufhören die Demokratie zu entwickeln, fängt die Demokratie an, aufzuhören.“
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