Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen abzugeben, die im Thüringer Landtag zur Entscheidung anstehen. Dies fordert der Thüringer Landesverband von Mehr Demokratie e.V. und schlägt für diese unmittelbare Bürgerbeteiligung am parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren einen eigenen Bereich auf der Internetseite des Landtages vor. Dort soll nach Vorstellung von Mehr Demokratie ein Formular für Stellungnahmen eingerichtet werden.
Das konkrete Modell haben der Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen, Ralf-Uwe Beck, und Prof. Joachim Linck, Mitglied im Mehr Demokratie-Landesvorstand und ehemaliger Landtagsdirektor, am 1. März in einer Pressekonferenz vorgestellt. Zuvor haben sie ihre Vorstellungen in einem Brief an die fünf Fraktionsvorsitzenden übermittelt. Eine solch offene Bürgerbeteiligung bei Gesetzesinitiativen gibt es bisher in der Schweiz, Österreich und einigen Staaten der USA. Für Deutschland hätte das Modell Vorbildcharakter.
Für die anstehende Novellierung der Geschäftsordnung des Landtages hatte die SPD-Fraktion vorgeschlagen, zu wichtigen parlamentarischen Vorhaben Diskussionsforen im Internet einzurichten. Die Initiative wird von Mehr Demokratie in Thüringen begrüßt, sie geht jedoch nicht weit genug. Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck: "Wenn die Bürgerinnen und Bürger auf dem parlamentarischen Weg der Gesetzgebung beteiligt werden, sollte nicht vorsortiert werden. Die Bürger können selbst entscheiden, was aus ihrer Sicht wichtig oder unwichtig ist."
Der Vorschlag von Mehr Demokratie sieht vor, dass die eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Ausschusssitzungen beraten werden. "Das Verfahren der Bürgerbeteiligung darf keine Alibiveranstaltung sein. Die Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern dürfen daher nicht sang- und klanglos in Akten verschwinden oder einfach abgebügelt werden", betont Linck., der bereits 2004 einen Aufsatz zum Thema veröffentlicht hat ( Unmittelbare Bürgerbeteiligung am parlamentarischen Gesetzgebungsprozess ,Zeitschrift für Gesetzgebung / ZG 2004, S. 137 ff.).