Die SPD-Fraktion sieht einer eventuellen Verfassungsklage der FDP gegen das Ladenöffnungsgesetz gelassen entgegen. „Ich bin überzeugt, dass die Klage nicht fruchtet“, betonte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wolfgang Lemb. „Wir haben ein tragfähiges Gesetz gemacht, das den Beschäftigten zwei freie Samstage sichert.“
Dagegen unterstützt der SPD-Politiker die Forderung der FDP, dass die Verordnung nur die Ausnahmen definieren darf und der Regelfall im Gesetz festgeschrieben sein muss. Lemb: „Zwei freie Samstage müssen der Regelfall sein.“
Das heiße aber nicht, dass es keine Ausnahmen geben dürfe. Die Ausnahmen müssten aber eben eng umrissen werden. Vorstellbar sei dies aus Lembs Sicht zum Beispiel bezüglich der Teilzeitbeschäftigten, die weniger als drei Tage die Woche beschäftigt seien.
Lemb wundert sich in diesem Zusammenhang über die Strategie der FDP, die einerseits das Gesetz mit zwei freien Samstagen ablehnt, auf der anderen Seite gegen zu viele Ausnahmen von der zwei-freie-Samstage-Regelung wettert.
Das vom wissenschaftlichen Dienst des Landtages erstellte Gutachten – wenn es die FDP denn endlich zur Verfügung stellt – werde man detailliert auswerten, kündigte Lemb an. Soviel Zeit müsse man sich nehmen. Aber wer mit immer neuen Bedenken, Vorschlägen und Prüfungen die Verabschiedung der Verordnung verzögert, dürfe sich am Ende nicht beschweren, dass es noch keine Verordnung gibt.
Lemb erinnerte hier daran, dass Sozialministerin Heike Taubert bereits vor Monaten einen ersten Verordnungsentwurf vorgelegt hat.