Lemb: Bundesrichter stützen mit Leiharbeit-Urteil den Grundsatz gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Veröffentlicht am 13.03.2013 in Allgemein

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Lemb, hat das heutige Leiharbeit-Urteil des Bundesarbeitsgerichtes begrüßt. „Die Richter haben eine gute Entscheidung getroffen, ganz im Sinne des Grundsatzes `gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit´, wie ihn auch die SPD-Fraktion vertritt“, sagte Lemb nach der Urteilsverkündung.

Den betroffenen Leiharbeitern ermögliche das Urteil jetzt zu prüfen, ob sie Nachzahlungen bei den Unternehmen geltend machen können. Das hänge im Einzelfall allerdings von den konkreten arbeitsvertraglichen Regelungen ab, erläuterte Lemb.

Gleichzeitig sei das Urteil ein wichtiges Signal in der politischen Debatte um das Thema Leiharbeit, so Lemb. Nämlich ein Signal dafür, Leiharbeit auf das notwendige Maß zu reduzieren und nicht dafür zu nutzen, einen Teil der Belegschaft schlechter zu bezahlen. „Gefälligkeitstarifverträge mit sogenannten christlichen Gewerkschaften dürfen nicht dafür missbraucht werden, die Lohnspirale weiter nach unten zu drücken“, betonte der SPD-Politiker. „Dem hat das Bundesarbeitsgericht mit dem heutigen Urteil einen weiteren Riegel vorgeschoben“, so Lemb. Er forderte die Unternehmen auf, das Urteil zur Kenntnis zu nehmen und die Leiharbeit auch entsprechend zu bezahlen.

Als „ausgesprochen positiv“ bewertet der SPD-Politiker zudem die Entscheidung der Bundesarbeitsrichter, dass Leiharbeiter bei der Bestimmung der Größe der Betriebsräte zu berücksichtigen sind. „Das bedeutet mehr Mitbestimmung und mehr Rechte für die Leiharbeiter“, betonte Lemb. Sein Fazit: „Eine gute Entscheidung für die Leiharbeitnehmer und die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung.“

 
 

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