Bundesrichter stützen mit Leiharbeit-Urteil den Grundsatz gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Veröffentlicht am 14.03.2013 in Arbeit & Wirtschaft

Die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx, hat das gestrige Leiharbeit-Urteil des Bundesarbeitsgerichtes begrüßt. „Die Richter haben eine gute Entscheidung getroffen, ganz im Sinne des Grundsatzes `gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit´, wie ihn auch die SPD-Fraktion vertritt“, sagte Marx nach der Urteilsverkündung.

Den betroffenen Leiharbeitern ermögliche das Urteil jetzt zu prüfen, ob sie Nachzahlungen bei den Unternehmen geltend machen können. Das hänge im Einzelfall allerdings von den konkreten arbeitsvertraglichen Regelungen ab, erläuterte Marx.

Gleichzeitig sei das Urteil ein wichtiges Signal in der politischen Debatte um das Thema Leiharbeit, so Dorothea Marx weiter. Nämlich ein Signal dafür, Leiharbeit auf das notwendige Maß zu reduzieren und nicht dafür zu nutzen, einen Teil der Belegschaft schlechter zu bezahlen. „Dem hat das Bundesarbeitsgericht mit dem heutigen Urteil einen weiteren Riegel vorgeschoben“, so Marx. Sie fordert die Unternehmen auf, das Urteil zur Kenntnis zu nehmen und die Leiharbeit auch entsprechend zu bezahlen.

Als „ausgesprochen positiv“ bewertet die SPD-Abgeordnete zudem die Entscheidung der Bundesarbeitsrichter, dass Leiharbeiter bei der Bestimmung der Größe der Betriebsräte zu berücksichtigen sind. „Das bedeutet mehr Mitbestimmung und mehr Rechte für die Leiharbeiter“, betonte Marx. Ihr Fazit: „Eine gute Entscheidung für die Leiharbeitnehmer und die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung.“

 
 

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