Derzeit gibt es verstärkt Auseinandersetzungen zwischen den Thüringer Städte- und Gemeindeverantwortlichen und den Eltern von Kita-Kindern wegen steigender Kita-Gebühren.
Grundsätzlich gilt folgende Rechtslage: Kitas sind eine Pflichtaufgabe der Gemeinden, d.h. diese sind verpflichtet, für die Kinder ihres Wirkungskreises Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen und dabei Mindest-Qualitätsstandards einzuhalten. Das kostet. An diesen Aufwendungen beteiligt sich das Land Thüringen mit jährlich etwa 450 Millionen Euro.
Was darüber hinaus geht, müssen die Gemeinden beisteuern, sie haben aber das Recht, die Eltern über Gebühren an diesen Kosten zu beteiligen. Vor Gebührenerhöhungen sind die Elternbeiräte anzuhören (§10 Kita-Gesetz), d.h. sie sind AUCH umfassend zu informieren. Leider sind uns inzwischen mehrere Beispiele dafür bekannt geworden, dass seitens der Gemeinden bei derartigen Informationen mit Halbwahrheiten gearbeitet wurde. Insbesondere wird gerne behauptet, dass Gebührenerhöhungen durch eine Änderung des Kita-Gesetzes im Jahr 2010 verursacht seien. Das ist falsch!
Für ganz Thüringen kostet das neue Kita-Gesetz zusätzlich 92 Millionen Euro pro Jahr. Das Geld wird durch das Land an die Kommunen über den sogenannten Kommunalen Finanzausgleich (KFA) weitergeleitet. Doch nur die Hälfte dieser Mittel ist mit einer Zweckbindung („nur für die Kitas, zur Finanzierung der Personalkosten“) versehen. Die andere Hälfte ist – angeblich aus rechtlichen Gründen – nicht mit einer Zweckbindung belegt. Das hat Folgen: Für die Finanzierung der Kitas sind – wie schon gesagt - die Gemeinden zuständig. Ein Teil der „nicht zweckgebundenen Gelder“ aber steht den Landkreisen zu, d.h. hier bleiben insgesamt etwa 10% jener 92 Millionen Euro hängen, die das Land eigentlich den Gemeinden für die Mehrkosten des neuen Kita-Gesetzes jährlich zur Verfügung stellt.
Zusätzlich kürzt das Land bei den Kommunen insgesamt etwa 70 Millionen Euro. Mit anderen Worten: mit dem KitaG haben die Kommunen ein jährliches Minus von 70 Millionen wegzustecken, ohne das neue KitaG wären es allerdings sogar 162 Millionen. So ist es kein Wunder, dass die Bürgermeister nach Geldquellen suchen. Eine davon sind die Kitas, genauer: die Elternbeiträge. Ein drittes Problem ist, dass einige Verwaltungen versuchen, Gebührenerhöhungen, die sowieso gekommen wären, im Schatten des Kita-Gesetzes durchzusetzen. Manche Erhöhungen sind eigentlich auf Betriebskostenerhöhungen zurück zu führen, in anderen Fällen will die Kommune einfach nur ihren Anteil an den Kita-Kosten senken.
Insgesamt gibt es also drei Motive für Ihre Gemeinde, die Kita-Gebühr zu erhöhen:
1. Nicht alles Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich, das ursprünglich für die Kita vorgesehen war, kommt bei Ihrer Gemeinde an.
Doch Vorsicht: wenn das angebliche Minus deutlich über einem Zehntel der Mehrkosten durch das KitaG liegt, sollten Sie kritisch nachfragen! Wie oben erwähnt, wird die Hälfte des Geldes zweckgebunden, die andere nicht zweckgebunden an die Kommunen ausgereicht. Viele Gemeinden weisen in ihren Berechnungen NUR den zweckgebundenen Teil der Landesgelder aus („nach Kita-Gesetz §19“), nicht aber die andere Hälfte vollständig. Lassen Sie sich genau erläutern, warum und konfrontieren Sie Ihren Landtagsabgeordneten mit diesen Aussagen!
2. Die Kita hat in den letzten Jahren durch steigende Heizkosten, Mieten, Reparaturkosten, Verbrauchsmittel etc. immer höhere Kosten verursacht und die Gemeinde möchte diese Kostensteigerungen nun ganz oder teilweise auf die Eltern umlegen. 3. Die Gemeinde hat finanzielle Nöte und sucht nach Einnahmequellen.
Die Politiker Ihrer Gemeinde, die darüber entscheiden, wie hoch die Gemeinde Ihren Kita-Träger bezuschusst (sofern die Gemeinde die Kita nicht selbst betreibt) sollten Ihnen als Wähler Rechenschaft ablegen. Das kann vor allem der Elternbeirat einfordern (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz §10 und Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung, beide zum kostenlosen Download auf www.thueringen.de/de/tmbwk/ zu finden). Die Gemeinde sollte bei jeder Gebührenerhöhung nachvollziehbar begründen, wie diese Erhöhung zustande gekommen ist. Dazu muss sie zumindest einen Teil der Betriebskosten der betreffenden Kita(s) offen legen.
Betriebskosten sind unter anderem: - Personalkosten (der Löwenanteil)
- Miete und weitere Gebäudekosten
- Wasser, Abwasser, Energie
- Verbrauchsmittel (Spielzeug, Bücher etc.)
Wenn diese Kosten nachweisbar steigen, kann man daraus tatsächlich Gebührenerhöhungen ableiten. Doch gerade bei den Personalkosten wird gerne … sagen wir: kreativ aufgerundet. Es gibt in Thüringer Kitas wenige Fachkräfte, die in Vollzeit (!!) tatsächlich 42.000 Euro pro Jahr kosten, trotzdem wird dieser Betrag gerne angegeben. Die Zahl, von der Ihre Gemeinde ausgeht ,erhalten Sie, indem Sie die Gesamtpersonalkosten für die Kitas Ihrer Gemeinde durch die Anzahl der Vollzeitstellen (die Ihnen die Gemeinde in jedem Fall mitteilen sollte!) teilen. Liegt das Ergebnis über 40.000 Euro pro Jahr, sollten Sie fragen, nach welchem Tarif die Erzieherinnen bezahlt werden und diesen ggf. überprüfen. Es gibt in Thüringen (leider) viele Tarife, bei denen eine Erzieherin niemals auf 40.000 Euro Personal-Gesamtkosten pro Jahr kommt. Doch wenn der Träger solche Beträge nicht bezahlt, sollten sie auch nicht in den Kostenrechnungen verwendet werden!
Analoges gilt für die anderen Betriebskosten. Auch hier kann man klare Abrechnungen einfordern, zumindest, soweit es die behaupteten Kostensteigerungen angeht.
Der andere Grund, aus dem Ihrer Gemeinde Mehrkosten entstehen können, wurde oben bereits besprochen: die Zuschüsse des Landes steigen nicht im gleichen Umfang wie die Mehrkosten. Doch auch hier „verrechnet“ sich so mancher Bürgermeister und Gemeindeschatzmeister. Der nach unserer Erfahrung wichtigste Schnitzer ist:
Die Gemeinde nimmt nur die zweckgebundene Hälfte der Landeszuschüsse (nach §19 KitaG“) in ihre Berechnungen auf und ignoriert die nicht zweckgebundene Hälfte vollständig. Hier sollten Sie unbedingt Ihren Landtagsabgeordneten einschalten!
Wann immer Sie Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung Ihrer Gemeinde haben, können Sie fachlichen Rat beim zuständigen Ministerium einholen:
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Postfach 900463
99107 Erfurt
Tel.: +49 361 / 37 9-00
Referat 3B9
Eine Bitte haben wir auch noch an Sie: informieren Sie uns über Ihre Aktivitäten, damit wir die Landespolitik auch unsererseits auf Lösungen drängen können: bessere-familienpolitik@web.de
Mit den besten Grüßen
Ihr Trägerkreis „Für eine bessere Familienpolitik“
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